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    2 months ago

    Ah ja, danke.

    Auch versicherungsrechtlich ergeben sich keine Bedenken gemäß den Regelungen für die Unfallversicherung in §§ 2 Abs. 1 Nr.1 sowie 8 Abs. 2 SGB VII und für die Krankenversicherung in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.

    Gut zu wissen. Hatte immer das Gefühl in einer Grauzone zu agieren, wenn ich an dringenden Meetings teilgenommen habe.