Krankgeschrieben - das sind Arbeitnehmer entweder ganz oder gar nicht, der "Gelbe Schein" gilt für einen Arbeitstag. Ärztepräsident Reinhardt sieht Potenzial darin, die Krankschreibung auch stundenweise zu ermöglichen.
Auch versicherungsrechtlich ergeben sich keine Bedenken gemäß den Regelungen für die Unfallversicherung in §§ 2 Abs. 1 Nr.1 sowie 8 Abs. 2 SGB VII und für die Krankenversicherung in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.
Gut zu wissen. Hatte immer das Gefühl in einer Grauzone zu agieren, wenn ich an dringenden Meetings teilgenommen habe.
Ah ja, danke.
Gut zu wissen. Hatte immer das Gefühl in einer Grauzone zu agieren, wenn ich an dringenden Meetings teilgenommen habe.