• yetAnotherUser
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    2 days ago

    Soweit ich nach 5 Minuten Wikipedialesen weiß, wird die Änderung gespeichert.

    Laut §13:

    (1) Sind Geschlechtsangabe und Vornamen einer Person nach § 2 geändert worden, so dürfen die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden. Satz 1 gilt nicht, wenn

    1. amtliche Register oder amtliche Informationssysteme personenbezogene Daten zu dieser Person enthalten und im Rahmen der jeweiligen Aufgabenerfüllung von öffentlichen Stellen die Verarbeitung von Daten nach Satz 1 nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich ist,
    2. besondere Gründe des öffentlichen Interesses eine Offenbarung der Daten nach Satz 1 erfordern oder
    3. ein rechtliches Interesse an den Daten nach Satz 1 glaubhaft gemacht wird.

    Für mich liest sich das wie: “Wir speichern ALLES”, aber ich bin kein Anwalt.

    • Tywèle [she|her]@lemmy.dbzer0.com
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      2 days ago

      Ja nach kurzer Recherche kurz nach meinem Kommentar bin auch zur selben Erkenntnis gekommen, kam aber noch nicht zum Editieren, also danke für die Information.