• Ardor von Heersburg
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    6 days ago

    Puh bin gespannt wie das ausgeht.

    Meine komplett laienhafte Meinung: An sich geht jemanden zu erstechen, auch nach einer sexuellen Belästigung, schon zu weit bzw. für mich über berechtigte Notwehr hinaus.
    Allerdings scheint der Mann dann ja, als Reaktion auf die Drohung mit dem Messer, nochmal nach ihr gegriffen zu haben. Da seh ich irgendwie schon eine Gefahrensituationen die ihre Reaktion gerechtfertigt.

    Durchaus ne komplexe Frage, wo hier unrecht anfängt. Ich persönlichen tendiere dazu das der Frau in dieser Situation eher nichts vorzuwerfen ist.

    • ValiantDust@feddit.org
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      6 days ago

      Das Problem ist halt, dass bei sexueller Belästigung für die Frau oft auch die Gefahr einer Vergewaltigung mitschwingt, vor allem, wenn wie hier noch eine körperliche Komponente dabei ist.

      Dieses Gefühl stimmt natürlich nicht immer, aber kann mir schon vorstellen, dass man in so einer Situation nicht abwarten will, bis es zu spät ist, um zu reagieren.

    • Tudsamfa@lemmy.world
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      6 days ago

      Scheint ja gerade nicht ewähnt worden zu sein, vermutlich weil das gerade Teil des Prozesses sein wird: Wie konnte der Mann nach dem Arm greifen, nachdem er schon zurückgewichen ist? Hätte er im nächsten Moment den zweiten Schritt zurück gemacht und die Frau wollte ihre Drohung mit einem Schritt nach vorn unterstreichen? Oder war der Depp nach einen Schritt stehengeblieben und dann den Schritt wieder nach vorne zum Greifen des Armes gegangen?