Ein Dachdecker hat per Inserat nach einem Azubi gesucht und damit die Staatsanwaltschaft Dresden auf den Plan gerufen: Verdacht auf Volksverhetzung. Jetzt ist das Verfahren eingestellt worden.
Ein Dachdecker hat per Inserat nach einem Azubi gesucht und damit die Staatsanwaltschaft Dresden auf den Plan gerufen: Verdacht auf Volksverhetzung. Jetzt ist das Verfahren eingestellt worden.
Hier ist zu unterscheiden zwischen dem strafrechtlich relevanten Tatbestand der Volksverhetzung und dem zivilrechtlichen Gleichbehandlungsgesetz. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Volksverhetzung eingestellt. Ich weiß nicht, ob jemand ein Verfahren wegen Verstoß gegen das AGG angestrengt hat, dies hätte sehr gute Aussichten auf Erfolg.