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Doch wieder wurde kein Täter ermittelt, niemand festgenommen. Dabei ist K. in seinem Wohnblock in Trotha als Rechter bekannt. Am 14. März 2025 zog K. erneut unvermittelt an einer Bushaltestelle in Halle-Trotha die umgebaute Gaspistole und schoss einem Passanten direkt ins Gesicht. Weil der Mann sich zur Seite drehte, verletzte die Stahlkugel nur sein Ohr. Zur Überraschung des Verletzten wurde Lucas K. noch vor Ort von Polizeibeamten kontrolliert – eine Nachbarin aus dem nahegelegenen Wohnblock hatte den Notruf über einen bewaffneten Mann informiert.

Doch die Beamten, die auf den blutenden Passanten und Lucas K. trafen, stellten lediglich die Personalien fest und nahmen ihm die Waffe ab. Dass Lucas K. unter zweifacher Bewährung steht und die Waffenbehörde ihm das Tragen einer Waffe amtlich untersagt hat, fiel den Beamten nicht auf. K. konnte nach Hause gehen.

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  • CyberEgg
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    vor 10 Tagen

    Nein, man. Die Grenzen sind nicht fließend. Problematische Weltanschauungen können natürlich mit Krankheiten und Persönlichkeitsstörungen einhergehen, und dann müssen die entsprechend behandelt werden. Du kannst aber deswegen keine Rückschlüsse von Weltanschauungen auf Krankheiten oder Persönlichkeitsstörungen ziehen. Das wäre, wenn man das täte, wiederum hochproblematisch, wie oben schon erklärt.