• schnurrito
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    8 months ago

    und das ist auch gut so. EU-Recht ist schwieriger wieder zu ändern als nationales Recht, wenn man draufkommt, dass etwas nicht funktioniert. Das heißt, es ist gut und richtig, dass die EU nur Dinge regelt, die notwendigerweise in allen Mitgliedsstaaten gleich sein müssen, damit Binnenmarkt etc. funktionieren. Sexualstrafrecht kann ruhig von Mitgliedsstaat von Mitgliedsstaat unterschiedlich sein ohne böse Konsequenzen.