• RalfWausE
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    8 months ago

    Naja, es gäbe ja mit dem “Hackerparagrafen” (§ 202 StGB) durchaus einen Präzendenzfall… wenn man nicht sogar diesen direkt darauf anwenden könnte.

    Aber vielleicht denke ich auch einfach nur zu negativ…

    • Kühe sind toll@feddit.de
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      8 months ago

      Kannst du mir einen Link für den Präzedenzfall schicken? Ich könnte mir nämlich nicht vorstellen, wie der Hackerparagraph dafür relevant sein könnte. Der dreht sich ja um das unerlaubte Zugreifen und nicht um das verschleiern.