• barsoap@lemm.ee
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    9 months ago

    Mit 2/3 haben sie komplette Kontrolle über Verfassung und die Richterbestellung geht auch schnell vonstatten, wenn sie Glück haben vor der Abwahl.

    Den Verfassungsschutz übernehmen geht auch schon mit ner Regierungsmehrheit, ist ja schließlich ein Exekutivorgan, der Verfassungsschutz ist aber immer noch an die Verfassung gebunden (hört sich komisch an, ist aber theoretisch so).

    Dabei werden die aber ganz schön schnell in Konflikt mit Bundes- und EU-Recht gelangen. Die EU hat nur Zugriff auf finanzielle Zwangsmittel, der Bund kann im Extremfall Thüringen unter Polizeibesetzung stellen (Bundeswehr kann auch mitmachen, aber nur im Rahmen der Amtshilfe).

    Oh das wäre doch mal ne schöne kleine Anfrage an das Innenministerium: “Hat der Bund ausreichend Polizeikräfte um Thüringen zu besetzen?”.

    • h05
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      9 months ago

      Es ist ein sehr verlockender Gedanke, herauszufinden, ob das BMI auf eine derartige (IFG?-)Anfrage ernst reagieren würde. Was für Gesetze liegen einer solchen Polizeibesatzung zugrunde?

      • barsoap@lemm.ee
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        9 months ago

        Artikel 37 GG, braucht kein Gesetz aber der Bundesrat muss was auch immer die Bundesregierung machen will absegnen. Wurde noch nie angewendet, aber “notwendige Maßnahmen” lässt reichlich Spielraum.