Die Bundesregierung will den Milchbauern entgegenkommen und das geplante neue Tierschutzgesetz entschärfen. Demnach sollen Landwirte beim Verbot der Anbindehaltung eine längere Übergangsfrist bekommen. Doch vielen geht das nicht weit genug.
Die Bundesregierung will den Milchbauern entgegenkommen und das geplante neue Tierschutzgesetz entschärfen. Demnach sollen Landwirte beim Verbot der Anbindehaltung eine längere Übergangsfrist bekommen. Doch vielen geht das nicht weit genug.
Das mit der Umsetzbarkeit stimmt teilweise so. Einen Anbindestall Beispielsweise zu einem Boxen laufstall ist zwar kein Problem, jedoch muss man sich dann etwas mit der Melkanlage überlegen. Diese Investition lohnt sich nur für größere Betriebe welche damit rechnen können, dass sich diese Investition monetär lohnt. Konkret heißt das, dass dies einfach kleine Betriebe mit sehr wenigen Kühen(weniger als 50) oder Betriebe wo die Bauern bald in Rente gehen und keinen Nachfolger haben dann halt die Viehhaltung einstellen werden müssen.
Wenn der Erhalt kleiner Betriebe schlechte Bedingungen für die Tiere impliziert müssen wir entweder mehr subventionieren oder anerkennen, dass diese Betriebe nicht mehr in die heutige Zeit passen.
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