• michael@feddit.de
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    1 year ago

    Wegen irgendwelchem Chancengleichheitsbloedsinn enthaelt die DSVGO (und GDPR als EU-Norm) Klauseln dass der dafuer Zustaendige keine Sachkenntnisse vorweisen muss

    Welche Klauseln sind das denn?

    • aard@kyu.de
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      1 year ago

      Les dir den Teil zum Benennen eines data protection officers durch. Da steht was komplett unbelastbares von wegen man solle das nach “professionellen Eigenschaften” und vor allem tiefergehendem Verstaendnis der Gesetzgebung und von Ablaeufen rund im Datenschutz aussuchen - in der Praxis macht das dann halt in den Unternehmen mit denen ich zu tun habe weil die das nicht hinbekommen irgendjemand aus HR oder einer Adminposition mit damit sie das im Lebenslauf haben. Bei Verstoessen muss man denen dann halt erstmal erklaeren wie deren Produkt funktioniert, und wieso das jetzt ein Problem ist - waehrend eine kompetente Person an der Stelle dafuer gesorgt haette dass das so nicht eingefuehrt wird.