Das Sozialgericht Nürnberg hat in einem Beschluss vom 30. Juli 2024 entschieden, dass die Ausgabe einer restriktiven Bezahlkarte ohne Ermessensausübung und ohne Berücksichtigung des individuellen Einzelfalls rechtswidrig ist.
Das Sozialamt soll vorläufig die vollständigen Beträge wieder direkt auf das Konto der Betroffenen überweisen.
Hier ist das Urteil des Gerichts (pdf)
Ich glaube, das gilt erst mal nur für die Klägerin, oder? Oder vielleicht für die gesamte Stadt Schwabach. Das geht aber garantiert noch einmal an eine höhere Instanz:
Aber mit etwas Glück sind die schlimmsten Ideen zum Thema Bezahlkarte bis Ende des Jahres tot.
Gilt vorerst nur für die klagende Person