Ein Neonazi wurde zu Recht nicht als Referendar an einem Oberlandesgericht zugelassen. Das urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Der Staat müsse niemanden ausbilden, der die Verfassung aktiv bekämpfe.

Matthias B. hat erfolgreich Jura studiert und wollte 2020 sein Rechtsreferendariat beginnen. Das ist nach dem Studium der zweite notwendige Schritt um Richter, Staatsanwalt oder Anwalt zu werden. Doch seine Bewerbung beim Oberlandesgericht Bamberg war erfolglos. Die Begründung: Er sei “charakterlich ungeeignet”. Denn Matthias B. ist rechtsextrem.

Aktiv in der Neonazi-Partei “Der Dritte Weg”, ehemaliges Mitglied der verbotenen Vereinigung “Freies Netz Süd”, auch in der NPD war er dabei. Außerdem hatte er sich in der Vergangenheit strafbar gemacht, etwa weil er den Hitlergruß zeigte oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beging.

Darf so jemand vom Staat zum Volljuristen ausgebildet werden? Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden: Nein, das geht nicht. Für nichtverbeamtete Rechtsreferendare gelten zwar nicht so strenge Regeln wie für Beamte. Doch wer vom Staat zum Juristen ausgebildet werden möchte, der darf diesen Staat und seine Verfassung nicht aktiv bekämpfen. Darauf muss man sich in einem Rechtsstaat verlassen können.