• Frisbeedude@feddit.orgM
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    28 days ago

    Laut Hörmann erfüllt der gewinnbringende Verkauf von Cannabispflanzen „den Tatbestand des Handeltreibens mit Cannabis und ist verboten“.

    Und genau hier werden die Anwälte hoffentlich ansetzen damit das endlich mal vor Gericht geklärt wird. Setzlinge enthalten kein THC und sind deshalb ausgenommen, so wird es doch teilweise interpretiert?

    • djangoOP
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      28 days ago

      Es gibt die Auslegung, dass der Steckling beim Einbringen in die Erde zum Setzling wird und dann verboten ist.

      Ich bin genau wie du gespannt, was da am Ende bei rauskommt, wenn das vor Gericht geklärt wird.

      • docktordreh
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        28 days ago

        Dummer Gedanke dazu, bleibts in einem hydroponischen System ein Steckling?

        Die Regel “3 blühende Pflanzen gleichzeitig” erschien mir dagegen sinnvoller

        • djangoOP
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          28 days ago

          Stecklinge besitzen keine Blüten- oder Fruchtstände und einen THC-Gehalt von höchstens 0,3 Prozent, so dass der Konsum ihrer Bestandteile keine psychoaktiv berauschende Wirkung entfaltet. Unter Stecklinge fallen sowohl Jungpflanzen als auch Sprossteile (Klone), sie werden mit dem Einpflanzen zum Setzling.

          Drucksache 20/8704, Seite 91

          • docktordreh
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            28 days ago

            Danke für den Link, das kannte ich noch nicht. Mir fehlt aber noch das Verständnis, wann etwas “eingepflanzt” ist. Irgendein Medium braucht man ja, um beispielsweise einen Klon wurzeln zu lassen. Das wäre dann schon ein Setzling? Also, wenn ich einen Ast abschneide ist es ein Steckling, sobald er in Kokos Quelltabletten steckt ein Setzling?

            • djangoOP
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              28 days ago

              Das können die Gerichte jetzt herausfinden. Ich wünsche ihnen viel Spaß. 😂

  • Fliegenpilzgünni@slrpnk.net
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    28 days ago

    Juhu, Bayern macht mal wieder Bayern-Dinge 🙌

    (Achtung, Halbwissen-Alarm)

    Das Irre daran: als “Cannabis” werden laut Gesetz konsumfertige (getrocknete) Pflanzenteile oder Bestandteile definiert, die viel THC enthalten und für ihre psychoaktive Wirkung verwendet werden, also z.B. Blüten, Zuckerblätter, Hasch, usw.

    Auf diese gelten die Regeln zur Besitzmenge (50 g) und Handel (verboten).

    Eine Pflanze ist kein Cannabis, sondern eine Pflanze. Und da wird nur zwischen “Vermehrungsmaterial” und “blühender Pflanze” unterschieden. Von den blühenden Pflanzen darf man 3 pro Person besitzen.

    Rein theoretisch dürfte ich also >3 Pflanzen haben, solange sie noch nicht blühen.

    Ich gehe aber davon aus, dass das nicht so ist, und ich richtig Stress kriege, wenn ich mit 10 Büschen erwischt werde.

    Deshalb führe ich jetzt eine neue Bezeichnung ein: die Flanze

    Eine Flanze ist eine erwachsene Pflanze, die zwar noch nicht blüht, aber eine signifikante Menge (>5 g) Blüte produzieren könnte und/ oder mindestens 5 Internodien (Blatt-/ Stielpaare) besitzt.

    Als Vermehrungsmaterial gelten Stecklinge. Aber ab wann ist ein Steckling kein Steckling mehr, sondern eine Flanze?

    Deren Definition war ja “Sobald sie in Erde gesetzt wird”.

    Das ist aber totaler Quatsch. Viele von uns setzen abgetrennte Stängel, also Bald-Stecklinge, direkt in Erde, damit sie dort wurzeln. Damit hätte man instant 20 Flanzen geschaffen!

    Auf der anderen Seite gibt’s ja noch Hydroponik, da bleiben die Pflanze ja dann bis zur Blüte Steckling oder was?

    Sorry, aber wenn man als Fachmann noch weniger Ahnung hat als ein random Vollidiot im Internet wie ich sollte man es einfach lassen, sonst blamiert man sich und das ganze Bundesland…