Die meisten Leute die ich kenne inkl. ich sind eher so unterwegs dass sie die ungefähre Menge an Wein (bei rund 11%) und Bier (bei rund 5%) kennen die sie trinken können oder wollen um das gewünschte Niveau an Selbstvergiftung zu erreichen. Bei mir ist das beispielsweise 3dL Bier oder 1dL Wein.
Die Angabe in Gramm mag nützlich sein, aber ich glaube nicht, dass sich obenstehende Praxis dadurch groß ändern wird. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Selbst niedrigste Alkoholkonzentrationen senken die Reaktionsgeschwindigkeit im Straßenverkehr. Bei der heutigen Verkehrsdichte, Geschwindigkeit (auch von E-Bikes) und der Interaktion zahlreicher Fortbewegungsmittel ist die Teilnahme am Straßenverkehr unter jeglichem Alkoholeinfluss abzulehnen. Fast täglich wird unter Alkoholeinfluss bei Verkehrsunfällen ein Mensch getötet. 4.600 werden pro Jahr schwer verletzt. Das Verbot ist einfach umsetzbar. Es gilt bereits bei Fahranfängern und könnte problemlos erweitert werden. In manchen europäischen Ländern wie beispielsweise Ungarn und Tschechien ist die Null-Promille-Grenze für Autofahrer bereits eingeführt.
2. Herabsetzung der Promillegrenze für Fahrradfahrer
Es ist unverantwortlich, mit über einem Promille am Straßenverkehr teilzunehmen, schon gar nicht mit E-Bikes. Die Fahruntauglichkeit ist bei diesen Werten unbestritten. Die Verkehrsunfall-Statistik erfasst übrigens nicht alle Vorkommnisse, denn häufig wird bei Stürzen, die durch betrunkene Fahrradfahrer verursacht werden, nur der Rettungsdienst gerufen, da kein anderer beteiligt war oder es beim Einsatz zu keiner Beeinträchtigung des Verkehrs kommt. Nicht zuletzt mangels Fahrradhelm sind schwere Kopfverletzungen häufige Folgen mit teils irreversiblen Schäden.
3. Verbot des Verkaufes alkoholischer Getränke in Tankstellen und im unmittelbaren Kassenbereich von Supermärkten
In jedem Kassenbereich von Tankstellen und Supermärkten werden Schnapsflaschen mit Kleinstmengen angeboten, die zur Mitnahme und dem zeitnahen Konsum animieren. Eine derartige Verführung des insbesondere auch trockener Alkoholiker, muss konsequent verhindert werden. In einer verschärften Form kann der Verkauf in abgetrennten Räumlichkeiten durchgeführt werden, was den Konsum – aufgrund der Beschaffungsoffensichtlichkeit – ebenfalls schwieriger gestalten würde. Die Diskussion, ob Schnaps überhaupt etwas in Tankstellenläden zu suchen hat, sollte spätestens mit diesem Buch beendet sein.
4. Wer dreimal betrunken am Steuer erwischt wird, verliert seinen Führerschein auf Lebenszeit
Unbelehrbarkeit im Straßenverkehr ist tödlich, wie zahlreiche Unfälle belegen. Es kann daher nicht toleriert werden, dass Menschen sich und andere vorsätzlich und in diesem Wissen einer Gefahr aussetzen. Wenn man bedenkt, dass laut Schätzungen sogar nur jede 600. Fahrt unter Alkoholeinfluss entdeckt wird, kann man sich vorstellen, wie häufig Alkoholfahrten tatsächlich vorkommen. Dass heute jeden Tag über 110 Autofahrer unter Alkoholeinfluss ihren Führerschein abgeben müssen, zeigt auf, wie dringend die Forderung umgesetzt werden muss.
5. Alkoholverkaufs- und Konsumverbot bis zum 18. Lebensjahr
Es ist unstrittig bewiesen, dass Alkohol aufgrund seiner Giftigkeit das Nervensystem von Kindern und Jugendlichen schädigt. Er hat während des Entwicklungsprozesses des Gehirns nichts im Körper zu suchen. Das Konsum- und Ausschankverbot muss deswegen auch für Gaststätten und Feste gelten. Bereits Zwölfjährige trinken in Deutschland regelmäßig, wie jeder Kinderklinikarzt bestätigen kann. Ein generelles Alkoholverbot für unter 18-Jährige würde das Konsumverhalten der späteren Erwachsenen deutlich beeinflussen.
6. Vervielfachung des Alkoholpreises durch Steuerabgaben
Die einfachste Methode, Konsumverhalten zu verändern, ist, den Preis einer Ware derart anzuheben, dass ein Gebrauch allein durch die fehlenden Geldmittel eingeschränkt wird. Daneben erhöht eine Anhebung des Preises den Steuerertrag des Bundes erheblich, gerade in der Anfangszeit. Es sollte sichergestellt werden, dass die Mehreinnahmen in die Prävention und Suchtbekämpfung fließen.
7. Alkoholeinfluss bei Begehung einer Straftat darf nicht mehr als mindernder Umstand gewertet werden
Weil allen hinreichend bekannt ist, dass Alkoholkonsum häufig zu Aggressionen führt, darf dieser Umstand nicht als mindernd, sondern muss im Gegenteil als besonders erschwerend bewertet werden. Damit wird ein klares Statement zum Thema Alkohol und Rechtsauffassung gesetzt. Alles andere ist Opfern und deren Angehörigen auch nicht vermittelbar.
8. Einführung der Grammzahl von Alkohol auf jeder Flasche
Die Einführung der Grammzahl des Alkoholgehalts auf Flaschen mit alkoholischen Getränken erleichtert es jedem, das persönliche Limit zu bestimmen. Damit kann dank einer einfachen Maßnahme jederzeit der jeweilig individuelle Grenzwert berechnet werden, ab wann das Maß voll ist.
9. Freigabe von weiteren Drogen als Alternativen
Dass Alkohol eine Aggressionsdroge und dazu noch die Vergewaltigungsdroge Nummer eins ist, ist bewiesen. Zudem verursacht er gewaltigen Schaden. 16 Prozent aller Todesfälle in Deutschland gehen auf das Konto von Alkohol und Tabakprodukten (zum Vergleich und trotz hohem Konsum von mehreren Millionen Einwohnern: Illegale Drogen sind gerade einmal an 0,2 Prozent aller Todesfälle schuld). Klar ist jedoch auch, dass eine Gesellschaft ohne Drogenkonsum nicht vorstellbar ist. Daher muss es legale Alternativen geben. Am ehesten ist hierzu Cannabis geeignet, das ein deutlich niedrigeres Risikopotenzial als Alkohol besitzt. Das könnte man prima in Apotheken verkaufen. Apotheker sind spitzenmäßig in Pflanzenkunde und Medizin ausgebildet, und der Verkauf an dieser Stelle hätte zwei gute Nebeneffekte: Es gäbe nur reines Cannabis, das aus Gewinngründen nicht mit Blei oder sonstigem Dreck verunreinigt würde, und ein Rückgang des Verkaufs überflüssiger Psychopharmaka würde durch die Umsatzverlagerung zugunsten des Cannabis kompensiert. Es kann nicht im Sinne einer Gleichbehandlung sein, dass die eindeutig gefährlichere Droge legal ist, aber der Besitz von weitaus ungefährlicheren unter erhebliche Strafen gestellt wird. Zumal die Strafverfolgung immense Kosten ohne nennenswertes Resultat verursacht, während diese Investitionen bei der Verfolgung von Taten unter Alkoholeinfluss oder in der Prävention deutlich besser aufgehoben wären. Die Halluzinogene und einige Amphetamin-Verwandte kommen hier auch infrage. Die Substanzen sind exzellent untersucht, zeigen wenig Nachteile, und ihr Verbot behindert nicht nur die Konsumenten, sondern auch die Forschung, die ihren Einsatz bei schwerwiegenden Erkrankungen untersucht.
10. Die Besetzung des Amtes des Drogenbeauftragten muss zukünftig aufgrund von Sachkompetenz und nicht politisch motiviert erfolgen. Darüber hinaus muss eine Bundesbehörde für alle Drogenangelegenheiten mit umfassender Kompetenz geschaffen werden.
Das Amt des Drogenbeauftragten umfasst ein komplexes Arbeitsfeld, das erhebliche Sachkenntnis benötigt. Es ist von absoluter Notwendigkeit, dass diese Arbeit außerhalb des Einflusses von Lobbys stattfindet, wenn sie grundlegende Veränderungen herbeiführen soll. Man muss sich bewusst sein, dass Drogen und ihre Kollateraleffekte allein in Deutschland ein Marktvolumen (inklusive der Schäden) von weit über 100 Milliarden Euro haben. Solchen Zahlen kann nur ein Heer von unabhängigen Spezialisten beikommen. Dazu braucht es eine eigene Bundesbehörde mit Wissenschaftlern, Ärzten, Wirtschaftsspezialisten, Juristen, Sozialarbeitern, Psychologen und vielen mehr, die für alle Belange des Gebietes maßgeblich sein muss.
Die meisten Leute die ich kenne inkl. ich sind eher so unterwegs dass sie die ungefähre Menge an Wein (bei rund 11%) und Bier (bei rund 5%) kennen die sie trinken können oder wollen um das gewünschte Niveau an Selbstvergiftung zu erreichen. Bei mir ist das beispielsweise 3dL Bier oder 1dL Wein.
Die Angabe in Gramm mag nützlich sein, aber ich glaube nicht, dass sich obenstehende Praxis dadurch groß ändern wird. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Müsste man ausprobieren, ich wäre dabei! Das ist ja auch nur ein Teilschritt, ich kopiere hier mal den 10 Punkte Plan aus dem Buch von Dr. Gernot Rücker, einfach weil ich ihn gut finde:
1. Null Promille im Straßenverkehr
Selbst niedrigste Alkoholkonzentrationen senken die Reaktionsgeschwindigkeit im Straßenverkehr. Bei der heutigen Verkehrsdichte, Geschwindigkeit (auch von E-Bikes) und der Interaktion zahlreicher Fortbewegungsmittel ist die Teilnahme am Straßenverkehr unter jeglichem Alkoholeinfluss abzulehnen. Fast täglich wird unter Alkoholeinfluss bei Verkehrsunfällen ein Mensch getötet. 4.600 werden pro Jahr schwer verletzt. Das Verbot ist einfach umsetzbar. Es gilt bereits bei Fahranfängern und könnte problemlos erweitert werden. In manchen europäischen Ländern wie beispielsweise Ungarn und Tschechien ist die Null-Promille-Grenze für Autofahrer bereits eingeführt.
2. Herabsetzung der Promillegrenze für Fahrradfahrer
Es ist unverantwortlich, mit über einem Promille am Straßenverkehr teilzunehmen, schon gar nicht mit E-Bikes. Die Fahruntauglichkeit ist bei diesen Werten unbestritten. Die Verkehrsunfall-Statistik erfasst übrigens nicht alle Vorkommnisse, denn häufig wird bei Stürzen, die durch betrunkene Fahrradfahrer verursacht werden, nur der Rettungsdienst gerufen, da kein anderer beteiligt war oder es beim Einsatz zu keiner Beeinträchtigung des Verkehrs kommt. Nicht zuletzt mangels Fahrradhelm sind schwere Kopfverletzungen häufige Folgen mit teils irreversiblen Schäden.
3. Verbot des Verkaufes alkoholischer Getränke in Tankstellen und im unmittelbaren Kassenbereich von Supermärkten
In jedem Kassenbereich von Tankstellen und Supermärkten werden Schnapsflaschen mit Kleinstmengen angeboten, die zur Mitnahme und dem zeitnahen Konsum animieren. Eine derartige Verführung des insbesondere auch trockener Alkoholiker, muss konsequent verhindert werden. In einer verschärften Form kann der Verkauf in abgetrennten Räumlichkeiten durchgeführt werden, was den Konsum – aufgrund der Beschaffungsoffensichtlichkeit – ebenfalls schwieriger gestalten würde. Die Diskussion, ob Schnaps überhaupt etwas in Tankstellenläden zu suchen hat, sollte spätestens mit diesem Buch beendet sein.
4. Wer dreimal betrunken am Steuer erwischt wird, verliert seinen Führerschein auf Lebenszeit
Unbelehrbarkeit im Straßenverkehr ist tödlich, wie zahlreiche Unfälle belegen. Es kann daher nicht toleriert werden, dass Menschen sich und andere vorsätzlich und in diesem Wissen einer Gefahr aussetzen. Wenn man bedenkt, dass laut Schätzungen sogar nur jede 600. Fahrt unter Alkoholeinfluss entdeckt wird, kann man sich vorstellen, wie häufig Alkoholfahrten tatsächlich vorkommen. Dass heute jeden Tag über 110 Autofahrer unter Alkoholeinfluss ihren Führerschein abgeben müssen, zeigt auf, wie dringend die Forderung umgesetzt werden muss.
5. Alkoholverkaufs- und Konsumverbot bis zum 18. Lebensjahr
Es ist unstrittig bewiesen, dass Alkohol aufgrund seiner Giftigkeit das Nervensystem von Kindern und Jugendlichen schädigt. Er hat während des Entwicklungsprozesses des Gehirns nichts im Körper zu suchen. Das Konsum- und Ausschankverbot muss deswegen auch für Gaststätten und Feste gelten. Bereits Zwölfjährige trinken in Deutschland regelmäßig, wie jeder Kinderklinikarzt bestätigen kann. Ein generelles Alkoholverbot für unter 18-Jährige würde das Konsumverhalten der späteren Erwachsenen deutlich beeinflussen.
6. Vervielfachung des Alkoholpreises durch Steuerabgaben
Die einfachste Methode, Konsumverhalten zu verändern, ist, den Preis einer Ware derart anzuheben, dass ein Gebrauch allein durch die fehlenden Geldmittel eingeschränkt wird. Daneben erhöht eine Anhebung des Preises den Steuerertrag des Bundes erheblich, gerade in der Anfangszeit. Es sollte sichergestellt werden, dass die Mehreinnahmen in die Prävention und Suchtbekämpfung fließen.
7. Alkoholeinfluss bei Begehung einer Straftat darf nicht mehr als mindernder Umstand gewertet werden
Weil allen hinreichend bekannt ist, dass Alkoholkonsum häufig zu Aggressionen führt, darf dieser Umstand nicht als mindernd, sondern muss im Gegenteil als besonders erschwerend bewertet werden. Damit wird ein klares Statement zum Thema Alkohol und Rechtsauffassung gesetzt. Alles andere ist Opfern und deren Angehörigen auch nicht vermittelbar.
8. Einführung der Grammzahl von Alkohol auf jeder Flasche
Die Einführung der Grammzahl des Alkoholgehalts auf Flaschen mit alkoholischen Getränken erleichtert es jedem, das persönliche Limit zu bestimmen. Damit kann dank einer einfachen Maßnahme jederzeit der jeweilig individuelle Grenzwert berechnet werden, ab wann das Maß voll ist.
9. Freigabe von weiteren Drogen als Alternativen
Dass Alkohol eine Aggressionsdroge und dazu noch die Vergewaltigungsdroge Nummer eins ist, ist bewiesen. Zudem verursacht er gewaltigen Schaden. 16 Prozent aller Todesfälle in Deutschland gehen auf das Konto von Alkohol und Tabakprodukten (zum Vergleich und trotz hohem Konsum von mehreren Millionen Einwohnern: Illegale Drogen sind gerade einmal an 0,2 Prozent aller Todesfälle schuld). Klar ist jedoch auch, dass eine Gesellschaft ohne Drogenkonsum nicht vorstellbar ist. Daher muss es legale Alternativen geben. Am ehesten ist hierzu Cannabis geeignet, das ein deutlich niedrigeres Risikopotenzial als Alkohol besitzt. Das könnte man prima in Apotheken verkaufen. Apotheker sind spitzenmäßig in Pflanzenkunde und Medizin ausgebildet, und der Verkauf an dieser Stelle hätte zwei gute Nebeneffekte: Es gäbe nur reines Cannabis, das aus Gewinngründen nicht mit Blei oder sonstigem Dreck verunreinigt würde, und ein Rückgang des Verkaufs überflüssiger Psychopharmaka würde durch die Umsatzverlagerung zugunsten des Cannabis kompensiert. Es kann nicht im Sinne einer Gleichbehandlung sein, dass die eindeutig gefährlichere Droge legal ist, aber der Besitz von weitaus ungefährlicheren unter erhebliche Strafen gestellt wird. Zumal die Strafverfolgung immense Kosten ohne nennenswertes Resultat verursacht, während diese Investitionen bei der Verfolgung von Taten unter Alkoholeinfluss oder in der Prävention deutlich besser aufgehoben wären. Die Halluzinogene und einige Amphetamin-Verwandte kommen hier auch infrage. Die Substanzen sind exzellent untersucht, zeigen wenig Nachteile, und ihr Verbot behindert nicht nur die Konsumenten, sondern auch die Forschung, die ihren Einsatz bei schwerwiegenden Erkrankungen untersucht.
10. Die Besetzung des Amtes des Drogenbeauftragten muss zukünftig aufgrund von Sachkompetenz und nicht politisch motiviert erfolgen. Darüber hinaus muss eine Bundesbehörde für alle Drogenangelegenheiten mit umfassender Kompetenz geschaffen werden.
Das Amt des Drogenbeauftragten umfasst ein komplexes Arbeitsfeld, das erhebliche Sachkenntnis benötigt. Es ist von absoluter Notwendigkeit, dass diese Arbeit außerhalb des Einflusses von Lobbys stattfindet, wenn sie grundlegende Veränderungen herbeiführen soll. Man muss sich bewusst sein, dass Drogen und ihre Kollateraleffekte allein in Deutschland ein Marktvolumen (inklusive der Schäden) von weit über 100 Milliarden Euro haben. Solchen Zahlen kann nur ein Heer von unabhängigen Spezialisten beikommen. Dazu braucht es eine eigene Bundesbehörde mit Wissenschaftlern, Ärzten, Wirtschaftsspezialisten, Juristen, Sozialarbeitern, Psychologen und vielen mehr, die für alle Belange des Gebietes maßgeblich sein muss.
Zu 2.: Warum sollte Fahrradfahrern noch Alkohol erlaubt sein? Wenn, dann sollte grundsätzlich ein 0.0-Wert gelten.