Außerdem suchen sie nun Mitarbeitende um das Gutachten zu erstellen:
Wir suchen: Zwei Rechtsextremismusexpert:innen, ein:e Expert:in für Recherche und Dokumentation und drei Volljurist:innen. Jetzt bewerben! freiheitsrechte.org/jobs
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Soweit ich weiß, geht es beim BfV nicht um ein komplettes Gutachten, wie dies für die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit notwendig wäre. Sondern nur um eine Begründung für die Hochstufung. Und ich würde nicht mal darauf zählen, dass die Hochstufung durch das BfV zwangsläufig veröffentlicht wird, vor allem, wenn das neue Innenministy von der CxU stammen sollte.
Soweit das kommuniziert ist, ist genau das das Ziel. Ob sie dem Anspruch gerecht werden, ist eine andere Frage.