Am 23. März 2024 wurde ein 58-Jähriger aus Aargau in der Schweiz auf der Autobahn A1 in Richtung Zürich dabei erwischt, wie er einem vorausfahrenden Fahrzeug über eine Strecke von 2400 Metern mit unzureichendem Abstand folgte. Ein Beweisvideo der Polizei dokumentierte den Verstoß und führte schließlich zu einer gerichtlichen Verurteilung. Das Obergericht in Zürich verhängte dem Lenker eine Strafe von insgesamt 98.500 Franken – umgerechnet rund 105.000 Euro.

Mehreren Medienberichten zufolge erhielt der Autofahrer zunächst einen Strafbefehl, gegen den er sich zur Wehr setzte. Das Bezirksgericht Zofingen sprach ihn aber schuldig und verhängte eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 1970 Franken. Das sind fast 100.000 Franken. Die Betonung liegt hierbei auf „bedingt“. Der 58-Jährige muss die sechsstellige Strafe also nur zahlen, wenn er innerhalb der nächsten zwei Jahre wegen eines ähnlichen Delikts erneut straffällig wird.

Zusätzlich verhängte das Gericht eine Verbindungsbuße – ein zusätzlicher Denkzettel – von 15.000 Franken, die auf jeden Fall bezahlt werden muss. Im schlimmsten Fall wäre der Mann also 113.500 Franken, mehr als 120.000 Euro, los. Der BMW-Fahrer akzeptierte den Schuldspruch jedoch nicht und zog vor das Obergericht. Dort argumentierte er, dass er nicht ausreichend über seine Rechte aufgeklärt worden sei, und dass er nicht mit einem Bremsvorgang des Vordermanns habe rechnen müssen.

Zudem erklärte der 58-Jährige, dass die Höhe der Strafe unverhältnismäßig und nicht mit dem gesunden Menschenverstand vereinbar sei. Das Gericht widersprach: Die Strafe orientiere sich sogar noch im unteren Bereich. Die Höhe der Geldstrafe ist auf sein beachtliches Einkommen von über 1,6 Millionen Franken zurückzuführen. Diese Bemessungspraxis ist in der Schweiz üblich, um sicherzustellen, dass Strafen unabhängig von der finanziellen Lage eine abschreckende Wirkung haben.