• CyberEgg
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    4 months ago

    Also rein laienlogisch (also nach Logik und nicht nach Gesetzestext gedacht) finde ich eine Einstufung von Arbeitgebern als Anbieter von Telekommunikationsdiensten sowieso schräg, es sei denn sie würden eigene Mailserver betreiben (aber wer macht das heutzutage noch?). Nichtsdestotrotz wüsste ich nicht, warum es dem Arbeitgeber in irgendeiner Form gestattet werden sollte, Empfänger, Inhalte oder Metadaten der privaten Kommunikation über die Firmenemail einzusehen, wenn die private Nutzung zugelassen ist. Und auch wenn die private Nutzung nicht gestattet ist, sollten die Inhalte weiterhin nicht eingesehen werden dürfen (Empfänger und Metadaten braucht man gegebenenfalls zum Nachweis der privaten Nutzung).

    Ich bin mir aber auch nicht sicher, wie groß sich die beiden Rechtsvorschriften in dieser Hinsicht unterscheiden, abgesehen vom Strafmaß. Wer da mehr weiß, immer her mit den Infos.