tl;dr: Der zuständige Proberichter hätte den Durchsuchungsbeschluss nicht ausstellen dürfen, dazu war zum einen die Beweislage viel zu dünn. Zum anderen fehlt die Beteiligung der Staatsanwaltschaft. Dass Frau Merz zunächst keine Kenntnis hatte, ist hingegen sehr plausibel.



Absolut, das wäre wünschenswert.
Abtun war vielleicht meinerseits ein falscher Ausdruck. Aber auch in diesem Kontext hätte ich mir einfach gewünscht, dass es schärfer kritisiert würde.