Aus § 131 Strafgesetzbuch ist lediglich bekannt, dass ein Verherrlichen [von Gewalt] gegeben ist, wenn Gewalttätigkeiten beispielsweise als werthaltig gezeigt werden, als verdienstvoll, als abenteuerlich oder als erstrebenswert.
Damit sind ja eh nahezu alle Esports außer Rocket League, Geoguessr und Fifa raus.
Und so ziemlich jeder action Film.
Hast du etwa die Weltmeisterschaft in Microsoft Excel vergessen?
Da wird ein Richter noch mal ganz genau auf’s gameplay gucken müssen.
Den Landwirtschaftsimulator Esport gibt es auch noch.
Aber mein Minecraft E-Sport-Team ist dann im grünen Bereich oder? :0
Im Grunde eine coole Sache, wenn man auch ganz klar sagen muss, dass insbesondere die Eigentümerstruktur von großen E-Sporttiteln mehr als fragwürdig ist.
Wahrscheinlich der Grund, aus dem das jetzt angenommen wird 🙃.




