• Khorgor666@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    6
    ·
    1 year ago

    Wird vielleicht mal Zeit, die Arbeitsstättenverordnung rauszukramen und darauf aufmerksam zu machen, dass ab einer Zimmertemperatur von 30°C+ der Arbeitgeber verpflichtet ist, Massnahmen zu ergreifen. Bei 35°C+ ist der Raum nicht mehr als Arbeitsraum zu verwenden. Wir haben bei uns auch nen Container hingestellt bekommen, im Sommer natürlich ordentlich aufgeheizt, wurde dann sehr schnell eine Klimaanlage installiert.

      • Khorgor666@feddit.de
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        2
        ·
        1 year ago

        Die Verordnung war jetzt das erste was ich gefunden habe, fakt ist aber dass der AG hier was zu machen hat. Unser AG hat irgendwann nen ziemlich coolen Wasserspender aufbauen lassen, mit Filter, Kühlung und Bubbles. Dazu noch Klimaanlage in den Messwarten/Büros

        • Pleb@feddit.de
          link
          fedilink
          Deutsch
          arrow-up
          1
          ·
          1 year ago

          Oh definitv, der AG hat auf jeden Fall was zu machen.

          Aber in der Verordnung steht halt nur, dass

          Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.

          Die konkreten Grenzen und die Beispiemaßnahmen sind aus der technischen Regel der BAuA und wenn man dem AG zeigen will was er zu tun hat, sollte man die richtige, konkrete Regel haben, sonst redet der sich raus.

          • Khorgor666@feddit.de
            link
            fedilink
            Deutsch
            arrow-up
            2
            ·
            1 year ago

            im Extremfall wird man halt ohnmächtig, aber je nach AG wird das wahrscheinlich als Schlafen am Arbeitsplatz abgemahnt