Ein Ex-CDU-Abgeordneter ist wegen Korruptionsvorwürfen angeklagt – fehlt aber wiederholt vor Gericht. Nun gibt es Konsequenzen.
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Mich wundert bei solchen Geschichten immer dieser Satz:
Sollte sich der Prozess verzögern
Warum gilt der Prozess nicht schon längst als eröffnet? Wenn der feine Herr nicht vor Gericht erscheinen will, ist das seine Sache, aber wenn sich das Gericht öffentlich und formal eingefunden hat, sollte das mMn eine Eröffnung sein und damit die Verjährung hinfällig sein.
Ist das nicht wieder der Herr “Ich bin mir keiner Schuld bewusst, alle machen das so”?Selbe Affäre, anderer Unionspolitiker (das Bild am Ende des Artikels beachten).



