• dee_dirk@feddit.de
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    3
    ·
    vor 11 Monaten

    § 303 Sachbeschädigung
    (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
    (3) Der Versuch ist strafbar.

    Meine Antwort auf die Frage, wie deutsch ich bin.

    *tschulligom

        • rbn@feddit.ch
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          5
          ·
          vor 11 Monaten

          Was wenn der Roller still auf der Stelle steht, ich ihn aber im Vorübergehen “übersetze”?

          • trollercoaster@feddit.de
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            3
            ·
            vor 11 Monaten

            Das wäre eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Rollers, wodurch der Garantieanspruch sofort erlischt. Nicht machen!

            mfG Tanja Rechtsbehelf

    • Sibbo@sopuli.xyz
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      13
      ·
      edit-2
      vor 11 Monaten

      §1: Die Amtssprache ist Deutsch

      Dementsprechend handelt es sich hierbei nicht um Sachbeschädigung, sondern höchstens Selbstjustiz, aber wahrscheinlich eher um einen Dienst an die Allgemeinheit.