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    8 months ago

    zu keinem Zeitpunkt der Geheimhaltung unterlag

    Vermutlich eben schon. Für Beamte gibt es wirklich sehr strenge Regeln bezüglich dem, was sie über ihre Arbeit erzählen dürften. Die Straftat - oder zumindest die Übertretung des Gesetzes - passiert da sehr schnell.

    (1) 1Die Lehrkraft hat, auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses, über die ihr bei ihrer dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. 2Dies gilt nicht für Mitteilungen im dienstlichen Verkehr oder über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. 3Spannungen und Gegensätze innerhalb der Schule erfordern vertrauliche Behandlung.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV288393-14

    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als […] Amtsträger [Beamte sind alle Amtsträger] […] Einem Geheimnis im Sinne des Satzes 1 stehen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines anderen gleich, die für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfaßt worden sind

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html

    https://www.iurastudent.de/definition/geheimnis