Die aktuellste Projektvariante für das Heumarktgelände („Heumarkt Neu 2023“) muss mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geprüft werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am Montag mitgeteilt. Es sieht durch das Projekt die UNESCO-Welterbestätte in Gefahr.