Ein Arbeitgeber entließ einen krankgeschriebenen Mitarbeiter, nachdem er Party-Fotos entdeckte. Aus Sicht des Obersten Gerichtshofs war das unzulässig
Es sei kein “Krankheitsbild festgestellt worden, bei dem der Besuch einer privaten Veranstaltung geeignet wäre, den Heilungsverlauf hintanzuhalten”, heißt es in der Entscheidung.
Gilt so auch in Deutschland. Berühmter Fall: Die Betriebsrätin mit AUB auf einer Regatta - wenn es der Entlastung und Genesung dienen kann, ist das durchaus zulässig.