Irgendwie schönes Beispiel dafür, dass der Autoverkehr sich eine Sonderrolle zumaßt, die nicht ins sonstige Rechtssystem passt: Warum sollte man denn nicht Leute per Anwalt abmahnen/belangen/auf Unterlassung befordern, wenn sie unbefugt auf dem eigenen Grundstück herumlaufen?
Grundsätzlich ja. Allerdings habe ich das so verstanden, dass beim ordentlichen Rechtsweg nichts rauskommen würde, weil die Besitzstörung in diesen Fällen meist zu gering ist. Das Geschäftsmodell der Rechtsanwälte basierte auf der Unwissenheit der Beklagten über diesen Umstand und Angst. Ausgleichend würde ich da lieber ein Geschäftsmodell hinsichtlich Verfolgung von Geschwindigkeitsübertretungen ermöglichen.
Als nächstes bekommst du dann eine Abmahnung vom Klamottenladen, weil du nur geschaut aber nichts gekauft hat. Das ist schließlich ein Laden und kein Museum/Wärmestube.
Es gibt halt schon einen Unterschied zwischen einem Laden, bei dem halt der Zutritt öffentlich ist und einem sonstigen Privatgelände.
Auf dem Parkplatz ist der Zutritt auch öffentlich…
Schau dir halt mal das Bild im Artikel an - das sieht halt schon recht wenig nach normalem Lidl-Parkplatz aus




