Hurrah wieder ein Fadenscheiniges Argument für General Überwachung -.-
Hubig’s Argumente hören sich an wie “Internetpanik von IT-Laien, für IT-Laien (12. Auflage)”
Dabei wäre es gar nicht so schwer Dinge ein bisschen besser zu erklären.
Ich wüsste gerne mindestens einen Fall wo Vorratsdatenspeicherung dazu beigetragen hat Verbrechen zu verhindern (siehe Terrorismus) bzw. Verdächtige (schneller) aufzufinden.
Aber darum geht es ja gar nicht. Nach dem cui-bono-Prinzip führt die Spur ganz woanders hin.
Weiter unten stehen dann aber doch ganz interessante Dinge, z.B.:
Geplant ist demnach eine Überarbeitung des geltenden § 184k Strafgesetzbuch (StGB), der die Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen regelt. Er soll künftig nicht nur das sogenannte Upskirting umfassen, sondern auch weitere Phänomene bildbasierter Gewalt, etwa das nicht-einvernehmliche Filmen in öffentlichen Saunen oder Umkleiden oder sexualisierte Deepfakes. Auch das Filmen bekleideter Körperteile wie Genitalien, Gesäß oder weiblicher Brust “in sexuell bestimmter Weise” soll verfolgt werden können. Strafmaß: bis zu zwei Jahre Haft.
Mit einem neuen Paragrafen zur „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte“ (§ 201b StGB) soll zudem das Erstellen und Verbreiten solcher Deepfakes unter Strafe gestellt werden, die “geeignet sind, dem Ansehen der dargestellten Person erheblich zu schaden”.
Hat ja auch erstmal nichts mit Vorratsdatenspeicherung zu tun.
Ich weiss nicht ob das alles schon von bestehendem Recht gedeckt ist.
Ich weiss nicht ob das alles schon von bestehendem Recht gedeckt ist.
Gab’ da heute eine recht gute Podcast Folge von der Zeit aus der Reihe “Der Tag” dazu.
Tatsächlich schließt es einige Lücken, die durch die prominenten Fälle des Saunafilmens und der Joggerin aus Köln zutage getreten sind.
Spannende Kritik allerdings fand ich, dass schon das “Erstellen” solcher Deepfakes strafbar ist und nicht erst die Verbreitung/Veröffentlichung. Da die Strafbarkeit von Tatbeständen bereits mit Ermittlungsbefugnissen einhergeht, ist das schon relativ heftig. Außer Hausdurchsuchung mitsamt Beschlagnahme oder (noch krasser) Einsatz von Trojanern ist das ja quasi gar nicht zu ermitteln. Fand ich einen krassen Punkt.
Den selben Song nochmal? Alles klar und los!!
deleted by creator
Ich halte das für eine gezielte Kampagne für den totalen Überwachungsstaat. Von normalen Opferverbänden kommt das nicht. Die wissen zu gut Bescheid, um auf die Propaganda reinzufallen.
“aber die kindäär” hat nicht genug gezogen? Na gut, dann halt nochmal am Begründungen-Rad gedreht.
Ich hab mal im Entwurf nachgeschaut, was digitale Gewalt denn rechtlich sein soll.
Zum Beispiel, wenn man eine Polizeikontrolle filmt und die Aufnahme hochlädt (KunstUrhG §33).
Man hat vielleicht mitgekriegt, dass bei Protesten gegen die Abschiebepolizei in den USA viel Filmaufnahmen gemacht wurden. Hier ist sowas rechtlich kritisch, weil wir ja die Grundrechte schützen. Von daher ist es vielleicht ganz gut, dass man schon mal solche Gesetze macht, bevor die AFD an die Macht kommt. Es soll ja bei einer Remigration nicht zu solchen digitalen Gewaltexzessen kommen. Das Internet ist ja nicht der Wilde Westen.





