Timo Büchner recherchiert zu Neonazis und „Reichsbürgern”. Regelmäßig berichtet der Belltower.News-Autor über die extreme Rechte in Baden-Württemberg. Wie viele Journalist*innen hat Büchner eine Melderegistersperre. Das bedeutet, seine Wohnadresse ist in den Datenbanken der Behörden besonders geschützt. Menschen, denen aufgrund ihrer Tätigkeit eine „Gefahr für Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit“ droht, sobald die Adresse öffentlich wird, können eine Sperre erhalten.
Doch der Schutz, den die Melderegistersperre bieten soll, ist offenbar trügerisch. Denn nachdem der gewaltbereite und szenebekannte Neonazi Marc R. in einer internen Hooligan-Chatgruppe nach Büchners Wohnadresse fragt, bekommt er eine Antwort vom Zollbeamten Tobias W. – der die Daten abruft und dem Neonazi zur Verfügung stellt. W. wird vom Amtsgericht Kitzingen „wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses in zwei tatmehrheitlichen Fällen“ zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Man ist ab 91 Tagessätzen vorbestraft. Das Verfahren gegen den Neonazi, der zur Tat angestiftet hatte, wurde nach Paragraph 154 der Strafprozessordnung eingestellt. Das heißt: Es wurde eingestellt, weil er in einem anderen Verfahren eine so hohe Strafe zu erwarten hatte, dass die aktuelle Straferwartung bei der Gesamtstrafe nicht mehr ins Gewicht fällt.
Nur mal interessehalber: Dürfte man die Adresse des Zollbeamten erfahren? Der scheint ja grundsätzlich mit der auch unerwünschten Weitergabe von Anschriften einverstanden zu sein (im Gegensatz zum betroffenen Autor).
Wenn du einen Nazi-Bullen zum Verhauen suchst, geh doch einfach ins örtliche Revier.