• Cegorach@feddit.de
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    1 year ago

    mit hundert Ausnahmen

    z.b. alles was Staub- oder Wasserdicht sein muss ist ausgenommen (ja, Spritzwasser reicht) - zack! alle Telefone, Uhren und Tablets nicht betroffen.

    Und alles was einigermaßen Haltbarkeit der Akkus vorgeben kann (afair 80% Kapazität nach 2000 Ladezyklen oder so) ist auch ausgenommen - Zack! alles mit aktuellem Lipo oder so auch ausgenommen

  • Wutchilli@feddit.de
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    1 year ago

    Habe ich es richtig verstanden dass dadurch auch die ganzen einmal verwendbaren vapes verboten werden?

    • mirisbowring@lemmy.primboard.de
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      1 year ago

      Die sind ja auch Ausgeburten der Hölle!

      Bei Mobilen Endgeräten kann ich es irgendwie nachvollziehen, Akkus platzsparend zu verkleben um Gewicht und Formfaktor gering zu halten und damit die Portabilität zu erhöhen.

      Aber diese Einwegvapes sind das umweltfreundlichste, was mir je untergekommen ist.

      • Wutchilli@feddit.de
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        1 year ago

        Auf jeden Fall, auch wenn ich es “vermissen” werde gratis gute Lithium Akku auf der Straße sammeln zu können.

    • UFO@feddit.deOP
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      1 year ago

      Hehe … erst USB-C und jetzt das noch :D Und mit dem App Store und Browser Monopol ist auch bald schluss. So ist es richtig!

    • patryk@feddit.de
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      1 year ago

      Handy-Akkus dürfen weiterhin verklebt werden, wenn die Geräte wasserfest sind. Es gibt dann aber Regelungen bezüglich der Lebensdauer

      • Atemu@lemmy.ml
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        1 year ago

        Das ist sorgfältig so formuliert, dass das wirklich nur Geräte ausnimmt, die speziell für den Unterwassergebrauch gemacht sein:

        Um die Sicherheit der Endnutzer zu gewährleisten, sollte in dieser Verordnung für Gerätebatterien in Bezug auf Geräte, die Gerätebatterien enthalten und speziell dafür ausgelegt sind, während des aktiven Betriebs hauptsächlich in einer Umgebung eingesetzt zu werden, in der regelmäßig Spritzwasser-, Strahlwasser- oder Unter-Wasser-Bedingungen herrschen und die abwaschbar oder abspülbar sein sollen, eine begrenzte Ausnahme von den für Gerätebatterien geltenden Entfernbarkeits- und Austauschbarkeitsanforderungen vorgesehen werden.

        Auf Smartphones trifft das nur selten zu; die sind zwar oft wasserfest, aber offensichtlich nicht dafür gemacht, hauptsächlich Unterwasser benutzt zu werden.

        Selbst wenn es wasserfest ist, muss man, wenn sicherheitstechnisch möglich, das Gerät so gestalten, dass sich der Akku tauschen lässt:

        Diese Ausnahme sollte nur dann gelten, wenn es nicht möglich ist, das Gerät dahingehend anders auszulegen, dass die Sicherheit des Endnutzers und die sichere Weiterverwendung des Geräts gewährleistet ist, nachdem der Endnutzer die Batterie unter ordnungsgemäßer Befolgung der Gebrauchsanweisung entfernt und ausgetauscht hat.

        Es gibt jetzt schon IP68-Rated Smartphones mit austauschbarem Akku, von daher…

        So, und wenn das auch nicht möglich ist, dann muss man das immernoch von unabhängigen reparierbar machen lassen:

        Wenn die Ausnahme gilt, sollte das Produkt so ausgelegt sein, dass die Batterie nicht von Endnutzern, sondern nur von unabhängigen Fachleuten entfernt und ausgetauscht werden kann.

        Das absolute “🖕-Apple-Gesetz”. Holy Shit.

        Wer hat dieses Gesetz geschrieben und wie zur Hölle haben die das an CDU und deren “Freunden” vorbeigemogelt?

        • patryk@feddit.de
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          1 year ago

          Um die Sicherheit der Endnutzer zu gewährleisten, sollte in dieser Verordnung für Gerätebatterien in Bezug auf Geräte, die Gerätebatterien enthalten und speziell dafür ausgelegt sind, während des aktiven Betriebs hauptsächlich in einer Umgebung eingesetzt zu werden, in der regelmäßig Spritzwasser-, Strahlwasser- oder Unter-Wasser-Bedingungen herrschen und die abwaschbar oder abspülbar sein sollen, eine begrenzte Ausnahme von den für Gerätebatterien geltenden Entfernbarkeits- und Austauschbarkeitsanforderungen vorgesehen werden.

          Wo hast du das Zitat her? Ich kann dazu keine Quelle finden. Wenn das wirklich so ist, ist das echt krass. Hätte ich mir nicht vorstellen können

          • Atemu@lemmy.ml
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            1 year ago

            Als vom Endnutzer entfernbar sollte eine Gerätebatterie gelten, wenn sie mit handelsüblichen Werkzeugen aus dem Produkt entfernt werden kann, das heißt ohne Verwendung von Spezialwerkzeugen, es sei denn, die Werkzeuge werden kostenlos bereitgestellt, oder von herstellerspezifischen Werkzeugen, Wärmeenergie oder Lösungsmittel für die Demontage. Als handelsübliche Werkzeuge werden Werkzeuge angesehen, die Endnutzern ohne Nachweis von Eigentumsrechten auf dem Markt zur Verfügung stehen und ohne Einschränkungen - mit Ausnahme von Gesundheits- und Sicherheitseinschränkungen - verwendet werden können.

            Ich les das so: Wenn du die ohne Spezialwerkzeuge entfernen kannst, passt das.

  • Guildo@feddit.de
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    1 year ago

    Nur verklebter Akkus? Also kann ich Geräte mit eingeschweißten Akkus bauen und gut ist?

    • UFO@feddit.deOP
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      1 year ago

      Nö, auch einschweißen geht nicht, da dies auch nicht ohne Spezialwerkzeug durchgeführt werden kann.

      • Fennek@feddit.deM
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        1 year ago

        Was ist denn als “Spezialwerkzeug” definiert? Ist ein Torx Schraubendreher schon spezial?

        • user134450@feddit.de
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          1 year ago

          weiß nicht ob das hier auch so ist aber beispielsweise in deutschland gibt es vom umweltbundesamt einen leitfaden für diese frage.

          für die spezialwerkzeuge wurde ein eigenes klassensystem geschaffen 0 (Seite 157 speziell auch seite 160). Ist im prinzip ein punktesystem das bestimmten kriterien folgt. ein paar beispiele:

          • ist es werkzeug das üblicherweise bei der wartung von elektrogeräten verwendet wird? (beispiel Torx 15)
          • ist es werkzeug das man ohne weiteres (lizenzen etc) bei einem werkzeuggeschäft kaufen kann? (beispiel SMD-entlötstation)

          also um deine frage zu beantworten: ein torxschraubendreher ist ein “bisschen” spezial aber alleine vermutlich noch kein grund dafür ein gerät als schwer reparierbar nach der entsprechenden norm einzuordnen. abhängig davon welche kriterien erfüllt oder nicht erfüllt wurden kriegt das gerät eine entsprechende reparierbarkeitsklasse.

        • Gartenkralle@feddit.de
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          1 year ago

          Ich würde mal vermuten die Ausgeburten der Hölle wie Pentalop oder wie die Apple Schrauben heißen dürften gemeint sein. Torx ist ja noch einigermaßen gängig.

    • dagdrommer@feddit.de
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      1 year ago

      Das neue S23 Ultra hat dieses Jahr auf Kleber verzichtet und die Akku Performance ist großartig. (5000mah)

      Edit. Also der Akku ist im Gerät nicht verklebt, was einen Wechsel einfacher macht. Man benötigt aber dennoch etwas Zeit und Geduld die Rückseite des Gerätes zu öffnen, da hier natürlich die Glasplatte verklebt ist.

    • mineapple@feddit.de
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      1 year ago

      Der Akku muss schon recht voll, bis übervoll sein, damit der anfängt zu brennen. Es ist wahrscheinlicher, dass der einfach ausgast. Vor Allem müsste man da schon richtig mutwillig rein hacken, um das auszulösen. Ich finde es sollte bei jedem Austauschakku ein Hinweis dazu geben, dass der alte Akku vor dem Ausbau leer sein sollte. -In der Hoffnung, dass solche Hinweise gelesen werden 🫥

      Edit: Ergänzend muss ich noch sagen, dass es auch wesentlich unwahrscheinlicher ist, den Akku zu deformieren oder irgendwie kaputt zu machen, wenn der nicht verklebt, sondern nur verschraubt oder nur eingelegt ist.