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Bis zu 10 Gramm Cannabis in der Tasche zu haben, ist legal. Nun geht es noch einen Schritt weiter: Alles unter dieser Menge «darf nicht gerichtlich zur Vernichtung eingezogen werden», heisst es in einem Urteil des Bundesgerichts. Damit schafft es einen Präzedenzfall.
Macht Sinn, find ich gut.