German Cryptographer in Dutch exile

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Cake day: June 18th, 2023

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  • Es müsste noch nicht einmal unbedingt strafbar sein, solange eine zivil- und strafrechtliche Haftung für geboostete Inhalte bestünde. Ich finde es ja prinzipiell okay wenn erstmal ein Providerprivileg besteht das bezüglich der gehosteten Inhalte bis zur Meldung einer strafrechtlichen Relevanz nicht auf den Anbieter zurückfallen. Auch einfache (!) Algorithmen wie “spiel das nächste ungesehene Video des Uploaders als nächstes ab” sind in dem Zusammenhang okay.

    Aber sobald ein Algorithmus nicht-offensichtliche Entscheidungen für Empfehlungen autonom trifft macht sich die Plattform diese Inhalte halt zu eigen und sollte dafür haften.

    Ferner müsste Volksverhetzung als Straftatbestand erheblich ausgeweitet werden, so dass auch die Bewerbung großer Mengen niederschwelligen Materials als solche zählt, auch wenn jede einzelne Instanz für sich noch nicht relevant wäre.







  • Hinzu komme, dass kein Zweifel daran gelassen werde, dass die erhobenen Vorwürfe ausgemachte Sache seien. Dass man sehe, dass im Video gesungen wird, rechtfertige nicht „die Frage, ob das Singen dieser Parole Volksverhetzung ist, ob andere Straftatbestände im Raum stehen”. Die „Bild“-Zeitung aber lasse zum Beispiel überhaupt keinen Zweifel daran, dass hier auch strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege.

    Sorry, aber das ist das Problem. In der Öffentlichkeit solche Sprüche zu singen ist Volksverhetzung und wenn die Justiz das anders sieht, dann ist das Problem schlicht, dass die Justiz mal wieder VIEL zu mild mit solchen Verbrechen umgeht. Das ist definitiv erheblich gravierender als im Supermarkt Lebensmittel zu klauen, aber irgendwie bekommen hier immer nur die Ladendiebe Knast.



  • Richtig spannend wird so was ganz schnell, wenn du eine Transfrau im Verein hast, die im Männermodus eingetreten ist… Leute offen wegen Transgeschlechtlichkeit raus zu werfen dürfte rechtlich nämlich nochmal eine ganz andere Liga sein, als Frauen nicht aufzunehmen. 😈

    Sexistische Regeln sind oft extrem inkonsistent, sobald Transmenschen auf die Bühne treten und vermeintlich unmögliche Widersprüche auslösen. In Japan gab es da einen Fall mit einer US-Amerikanischen Translesbe die mit einer Japanerin verheiratet war und dann eine Situation verursacht hat in der der Japanische Staat komplett daran verzweifelt ist, dass Gesetze auf einmal aktiv im direkten Widerspruch miteinander waren. 😀








  • Sehr zuverlässige Faustregel: Wer über Kinderschutz in dem Bereich redet, interessiert sich praktisch NIE für den Schutz von Kindern und führt in fast allen Fällen übles im Schilde.

    Das geht ja soweit, dass in der öffentlichen Diskussion ja noch nicht einmal betrachtet wird, ob Verbote in dem Bereich überhaupt geeignet sind Kinder zu schützen, oder ob sie viel mehr dafür Sorgen das Pädophile weniger Möglichkeit zur Sublimation haben und dadurch sogar zu mehr Kindesmissbrauch führen könnten. Die einzige Studie die ich zu dem Thema mal gesehen habe, hat nämlich sogar eher in letztere Richtung gedeutet! Aber evidenzbasierter Kinderschutz ist ja generell total unbeliebt, alleine wenn man sich ansieht wie viele Menschen was gegen den schulischen Sexualkundeunterricht haben, der nachweislich den Besten Kinderschutz darstellt.