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9 hours agoNur weil die Auszählung öffentlich ist, heißt das nicht, dass es ein Recht darauf gibt, Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, insbesondere wenn die abgelichteten Personen dem widersprechen. Die Auszählung darf generell nicht durch Beobachter gestört werden. Im Zweifel hat der Vorsitzende das Hausrecht. Praktisch würde ich an der Stelle die Wahlleitung anrufen und mit denen abstimmen, wie man damit umgeht. Worst case: Polizei.
Dazu kommt noch, dass man in der Regel am Anfang auch “nur” als Beisitzer eingeteilt ist, wenn man nicht explizit eine der anderen Rollen übernehmen möchte. Bei einer Urnenwahl ist das während der Wahl an sich relativ chillig, man schaut sich nur die Benachrichtigungen und/oder Ausweise an und gibt die Zettel raus. Beim Auszählen hat man dann etwas mehr zu tun. In einem Briefwahlbezirk muss man nur auszählen, die Umschläge öffnen soll aber recht nervig sein.
Sonst ist auch eine Bundestagswahl auch eine der einsteigerfreundlichen Wahlen. Man hat zwar zwei Stimmen, aber nur einen Zettel. Daher ist die unter normalen Umständen auch recht fix ausgezählt. Beiteiligung ist meist auch höher, also gut was los, und man schaut nicht ab 16:30 nur noch die Wand an. Europawahl ist vermutlich die einfachste, Landtagswahl (kenne nur NRW) und Bundestagswahl kommen danach. Wirklich anstrengend sind nur die Kommunalwahlen. Ist da auch wieder von Ort zu Ort unterschiedlich, aber entweder hat man da viele verschiedene Stimmzettel in allen Farben des Regenbogens und/oder ein riesiges Ding mit komplexen Möglichkeiten zum Ankreuzen. Da dauert das Zählen immer auch entsprechend lange.