Nur weil die Auszählung öffentlich ist, heißt das nicht, dass es ein Recht darauf gibt, Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, insbesondere wenn die abgelichteten Personen dem widersprechen. Die Auszählung darf generell nicht durch Beobachter gestört werden. Im Zweifel hat der Vorsitzende das Hausrecht. Praktisch würde ich an der Stelle die Wahlleitung anrufen und mit denen abstimmen, wie man damit umgeht. Worst case: Polizei.
okeh, aber was wenn du drauf stehst dabei gefilmt zu werden
Nur weil die Auszählung öffentlich ist, heißt das nicht, dass es ein Recht darauf gibt, Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, insbesondere wenn die abgelichteten Personen dem widersprechen. Die Auszählung darf generell nicht durch Beobachter gestört werden. Im Zweifel hat der Vorsitzende das Hausrecht. Praktisch würde ich an der Stelle die Wahlleitung anrufen und mit denen abstimmen, wie man damit umgeht. Worst case: Polizei.