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  • Update vom 10.10.2025:

    Mittlerweile wurde der durch den Halter organisierte Transport des verkehrsunsicheren Busses realisiert. […] Neben dem am 20.09.2025 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren (erloschene Betriebserlaubnis des Kraftomnibusses), über welches final die Bußgeldstelle des Landkreises Mittelsachsen entscheiden muss, hat die Verkehrspolizeiinspektion Chemnitz zudem eigenständige Ermittlungen aufgenommen. So wird gegen den Halter des Protestbusses und gegen die am 20.09.2025 auf der B 169 festgestellte Fahrerin wegen zahlreicher Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz bzw. die Fahrpersonalverordnung ermittelt.

    Aber die sächsische Polizei ist damit noch nicht fertig, denn

    Zwischenzeitlich hatte sich im Besonderen auch die Kriminalpolizeiinspektion Chemnitz mit den Entwicklungen rund um den Protestbus beschäftigt. Konkret sichteten Ermittler hunderte Posts und Nutzerkommentare in den sozialen Netzwerken, die sich in der Hauptsache und mannigfaltigen Ausprägungen gegen einen Polizeihauptkommissar richteten, der die Verkehrskontrolle am 20.09.2025 maßgeblich durchgeführt hatte. Im Ergebnis der umfassenden Prüfung wurden über 200 (Stand: 02.10.2025) relevante Veröffentlichungen bzw. Kommentare im Internet festgestellt, bei denen der Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Dabei handelt es sich nach Einschätzung der Kriminalisten im Wesentlichen um folgende Straftatbestände:
    – Öffentliches Auffordern zu Straftaten
    – Verleumdung
    – Bedrohung
    – Verhetzende Beleidigung
    – Beleidigung
    – Falsche Verdächtigung
    – Üble Nachrede
    Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz
    Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
    Eine eigens beim Dezernat Staatsschutz angesiedelte, vierköpfige Ermittlungsgruppe steht bereits im engen Austausch mit der Staatsanwaltschaft Chemnitz. Seitens der Justizbehörde erfolgt gegenwärtig eine umfassende strafrechtliche Würdigung der mehr als 200 Sachverhalte. Das Ergebnis ist derzeit noch ausstehend. Ungeachtet dessen läuft das Monitoring der Ermittlungsgruppe in den sozialen Netzwerken fort.

    Da soll noch mal einer sage, die sachsische Polizei würde Vergehen im Internet nicht nachgehen!

    Weitere Unkenrufe gegen die unpolitische Polizeiarbeit bleiben aber natürlich nicht aus:

    Das entsprechende Gutachten sei am Kontrollort vorgelegt, einem Ermittlungsrichter aber von einem Beamten vorenthalten worden. Deshalb rief das ZPS online zu Beschwerden gegen ihn auf. […] Das Künstlerkollektiv hatte davor bereits einen eigenen „Untersuchungsausschuss“ angekündigt. Rund 20 freiwillige Sachverständige hätten sich bislang gemeldet, um nicht nur das Dekra-Gutachten aus Chemnitz zu prüfen, sondern auch mögliche Schäden am Bus und seinen Aufbauten, die dort entstanden sein könnten.
    Noch liege dem ZPS weder das Dekra-Gutachten noch eine Mängelliste vor. Bekannt seien nur Beanstandungen an Lichtanlagen, Scheiben und Aufbauten. „Wir wissen ja jetzt noch nicht einmal, was wir reparieren müssten“, sagt der Sprecher des Künstlerkollektivs.
    Auf Nachfrage der „Freien Presse“ teilt die Polizeidirektion Chemnitz mit, man könne nicht sagen, warum das Gutachten dem ZPS bisher nicht vorliege. Der Bus sei von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet worden. Dem obliege es - unabhängig von der Polizei - auch, das Gutachten zu verschicken, betonte ein Sprecher.

    (Hervorhebungen von mir.)


  • Eine Ergänzung aus der Pressemitteilung zitiert:

    Beim Abbiegeunfall, der bei zwei Beteiligten eine wesentliche Rolle spielt, könnten alle Maßnahmen helfen, die auch in Bezug auf den Radunfall diskutiert werden. Dazu gehören getrennte Ampelphasen, Freihalten der Sichtachsen und verbesserte Erkennbarkeit der Wegeführung. Allerding zeigte sich in der Studie, dass Scooter-Fahrer durch Fahren in der falschen Richtung zum Problem beitragen.

    Diese Schlüsse hat die Tagesschau als nicht erachtenswert betrachtet: Verbesserung der Infrastruktur für Roller und Radler. (Dass gegen die Fahrtrichtung gefahren wird, ist oft eine Folge von umwegreicher Wegeführung, weil Prio 1 der motorisierte Verkehr ist. Da muss der Rest halt über 2x Bettelampel die 4-spurige Straße queren.)

    Dafür ist in D leider kein Spielraum. Stattdessen sollen die Beamten dann die Rollerfahrer mehr kontrollieren. Wer derweil nach 2 Bier mit dem Auto vorbeifährt, fällt kaum auf; das Auto schwankt an der Ampel nicht so auffällig.



  • Update vom 29.09.2025

    Gegensätzliche Darstellungen der Vorgänge beim CSD
    Nach Darstellung des ZPS war der Bus am 20. September bereits beim CSD angekommen und sei von der Polizei weggeschickt worden. Darauf geriet er auf der B169 in eine Verkehrskontrolle. Bemängelt wurden dabei bauliche Veränderungen, besonders nicht eingetragene Rundumleuchten auf dem Dach. Der Bus sei Anfang September mit den Umbauten jedoch als zulässig und mängelfrei bewertet worden, so das ZPS. Ein entsprechendes Gutachten sei vor Ort vorgelegt worden.
    Die Polizei schildert das anders: Erst kurz vor Beginn des CSD sei im Gespräch mit den Veranstaltern klar geworden, dass der Bus teilnehmen sollte. Eine Anweisung, ihn wegzuschicken, habe es nicht gegeben. Die Kontrolle lief da bereits, der Bus wurde wegen nicht eingetragener technischer Umbauten dort beschlagnahmt. Ein Ermittlungsrichter bestätigte die Maßnahme: In der Gerichtsakte sind gelbe Rundumleuchten als Grund benannt.
    Technische Mängel oder polizeiliche Willkür?
    Das ZPS spricht von Willkür. Der Polizist habe dem Richter das vorhandene Dekra-Gutachten vorenthalten und zudem behauptet, die Anlagen seien während der Fahrt betriebsbereit gewesen - obwohl sie abgedeckt und ohne Strom gewesen seien.
    Wie reagieren Polizei und Gericht? Die Vorwürfe sind bekannt, sagt ein Polizeisprecher, da es sich um ein laufendes Ordnungswidrigkeitenverfahren handele, äußere man sich dazu nicht weiter.
    Beschwerden und rechtliche Mittel werden geprüft
    „Über das Wochenende hinweg haben uns einige Dienstaufsichtsbeschwerden erreicht, die nun sachgerecht als solche auch bearbeitet werden“, sagt er. „Im Hinblick auf einige Social Media-Veröffentlichungen werden aktuell strafrechtliche Maßnahmen geprüft.“
    Am Mittwochvormittag wurde dann öffentlich: Der „Adenauer SRP+“ kehrt so schnell nicht auf die Straße zurück. Ein Gutachter schätzt ihn aufgrund der zahlreichen Umbauten als nicht verkehrssicher ein. Der Bus wurde bereits außer Betrieb gesetzt.

    Pressemitteilung der Polizei dazu