• copaceticOP
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    ·
    6 months ago

    Hm, ich hab von der Polizei gehört, dass man nicht sofort löschen sollte. Man könnte das ja wiederum als Vernichtung von Beweismitteln oder Behinderung oder so auslegen.

    Anwälte wiederum raten eher möglichst nicht mit der Polizei zu reden weil “alles was sie sagen kann gegen sie verwendet werden”.

    • Fiona
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      7
      ·
      6 months ago

      Man könnte das ja wiederum als Vernichtung von Beweismitteln oder Behinderung oder so auslegen.

      Und genau da liegt das Problem: Die Rechtslage ist widersprüchlich und undurchdacht, weil es sich hier um ein Gesetz handelt, dass mit Entrüstung statt tatsächlichem Kinderschutz motiviert ist.