Der Satz hier https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-Studierende-und-Berufseinsteiger/Studierende/studierende_node.html#doc807df537-a9e8-4409-b342-cc2a64360807bodyText5 ist etwas schwammig:

Das bedeutet, dass auch Studienzeiten für Ihre spätere Rente zählen, obwohl Sie keine Beiträge einzahlen. Als sogenannte Anrechnungszeiten werden sie beispielsweise für die große Wartezeit von 35 Jahren und bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

Gibt das Rentenpunkte? Oder nur Wartezeit?

Und was ist mit Ferienjobs während der Schulzeit? Die waren doch sehr wahrscheinlich rentenversicherungsfrei.

  • _edgeOP
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    2
    ·
    23 hours ago

    Das bestätigt, die Vermutung, dass es nur um die anrechnungszeiten geht, 5 Jahre oder 35 Jahre. Die 35 Jahre sind vielleicht relevant. Vielleicht.

    Aber Rentenpunkte gäbe es nach dem Artikel nicht (wie anderswo suggeriert wird?.