Der Satz hier https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-Studierende-und-Berufseinsteiger/Studierende/studierende_node.html#doc807df537-a9e8-4409-b342-cc2a64360807bodyText5 ist etwas schwammig:

Das bedeutet, dass auch Studienzeiten für Ihre spätere Rente zählen, obwohl Sie keine Beiträge einzahlen. Als sogenannte Anrechnungszeiten werden sie beispielsweise für die große Wartezeit von 35 Jahren und bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

Gibt das Rentenpunkte? Oder nur Wartezeit?

Und was ist mit Ferienjobs während der Schulzeit? Die waren doch sehr wahrscheinlich rentenversicherungsfrei.