• copaceticOP
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    10 days ago

    Danke für den Link! Leider beschreibt der Artikel das Problem nicht wirklich. Es wird nur gesagt, dass da Probleme sind. Zumindest ist mir das zu knapp:

    Die Top-Juristen begründen Ihr Veto auf viereinhalb Seiten. Ziel des Gesetzentwurfes sei, „Bauen in Deutschland einfacher, innovativer und kostengünstiger zu ermöglichen“, referieren die Richter. Der Gesetzentwurf aber ist aus ihrer Sicht „insbesondere abzulehnen“, weil dort „der Mangelbegriff des Werkvertragsrechts grundlegend verkannt wird und der Gesetzentwurf deshalb zur Herbeiführung seines Ziels nicht geeignet ist“. Zweitens werde in dem Paragraphenwerk „die bei der Errichtung von Wohngebäuden typischerweise gegebene Leistungskette nicht bedacht“. Drittens sei „eine Bindung der Gerichte an sicherheitsrelevante Normungen mit dem Demokratieprinzip nicht zu vereinbaren“.

    Die vier Originalseiten sind hinter den Türen der Fachzeitschrift „Baurecht“ verborgen.

    • bungalowtill@lemmy.dbzer0.com
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      2
      ·
      10 days ago

      Ja, ich hab dazu mal was tiefergehendes gelesen, weiss aber nicht mehr wo. Hauptproblem ist soweit ich mich erinnere, dass DIN eh eigentlich nicht vorgeschrieben ist, aber eingehalten wird um rechtlich immer auf der sicheren Seite zu sein. Wenn sich die Parteien im Baugewerbe hierauf nicht mehr beziehen, wird das unendlich viele Gerichtsprozesse nach sich ziehen.

      Daneben waren die Vorschläge damals dann auch, ach Schallschutz, ach behindertengerechter Zugang, alles nicht so wichtig. Hauptsache die Kosten gehen runter. Und so geht’s also weiter im neoliberalen Alptraum. Jetzt halt Model Hamburg.