• schnurritoOP
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    3 months ago

    Ich halte es (ohne mich in alles, was darüber geschrieben wurde, eingelesen zu haben) für ein krasses Fehlurteil.

    Die DSGVO sagt hier https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/ klar:

    Die vorliegende Verordnung lässt die Anwendung der Richtlinie 2000/31/EG und speziell die Vorschriften der Artikel 12 bis 15 dieser Richtlinie zur Verantwortlichkeit der Vermittler unberührt.

    Ich weiß nicht, wie der Gesetzgeber noch deutlicher als mit dieser Formulierung hätte klarstellen können, dass genau das, was jetzt entschieden wurde, eben nicht seine Intention ist?!

    • General_Effort@lemmy.world
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      3 months ago

      Ich bin gespannt, wie der BGH das im Fall Künast sieht. Dann wird man sehen, ob die Tendenz ist, das auszuweiten oder einzuhegen.

      Ich denke, es wird auf aufweiten hinauslaufen. Das ist der Zeitgeist. Siehe auch Altersverifikation. Man will immer mehr und mehr Regeln, um die Nutzer vor den Techfirmen zu schützen.

      Von Informationsfreiheit wird gar nicht mehr geredet. Nur noch Datenschutz zählt, auch wenn die Leute nicht wissen, was das heißt.

      • LH0ezVT@sh.itjust.works
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        3 months ago

        Kommt drauf an: Von Informationsfreiheit wird immer dann geredet, wenn jemand wittert, dass es da Geld zu verdienen gibt.

        Mein Problem ist, für viele Politiker scheint das Internet nur aus Facebook, Instagram und Twitter zu bestehen. Kleinere, gar unkontrollierbarere Anbieter gibt es einfach nicht