Die Frage steht schon im Titel. Mal angenommen, dass ich einen Garten habe, keine Lust auf irgendeinen Cannabis-Club habe, es der 1. April ist, das Wetter gut ist und ich Lust habe an und an mal einen zu rauchen. Wie mache ich das jetzt?
Aus naheliegenden Gründen habe ich mich noch nicht damit beschäftigt. Ich gehe mal davon aus, dass man dann auch irgendwie an Samen kommt. Kann ich die dann einfach wie normale Pflanzen aufziehen, auspflanzen und dann irgendwann ernten? Oder wird das im süddeutschen Freiland nichts? Muss ich irgendwas rechtlich beachten oder kann ich die einfach neben die Tomaten pflanzen?
Ich versuch’s mal, da du Outdoor ansprichst nur in die Richtung. Indoor ist nochmal eine ganz andere Baustelle…
Voraussetzung: die Stelle muss geschützt vor Zugriff von Kindern und Jugendlichen sein und es gilt das “nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot”
Schritt 1: Samen oder Steckling am 01.04. besorgen, was für den Laien nicht einfach wird. Du brauchst entweder eine connection oder
die Mitgliedschaft imeinen CSC in der Nähe. Mitgliedschaft ist nicht notwendig! (§20 (1) CanG)Es gibt Möglichkeiten vorher an Samen zu kommen, aber ich möchte niemand zu derzeit
verbotenenlegalen, aber mit Gefahren behafteten Tätigkeiten anstiften.Schritt 2: Sonnige Stelle mit ausreichend Platz suchen, Vermehrungsmaterial (so heißt das im Gesetz) in die Erde, Wasser druff, vergessen für 3 Wochen
Schritt 3: Schneckenabwehr aktivieren, wässern und düngen nach Bedarf, ansonsten vergessen
Schritt 4: die Tage werden kürzer, unter 12 h Sonne am Tag und plötzlich wachsen Bobbel oder Härchen. Bobbelpflanzen sofort vernichten! Häärchenpflanzen mit dem Leben schützen.
Schritt 5: im Spätsommer/Herbst, wenn die Lady stinkt und sich die Härchen braun färben darf geerntet werden. Menge beachten! Nachdem alles getrocknet ist unverzüglich die überschüssige Menge vernichten…
Hanf ist Unkraut, das wächst auch bei uns im Süden. Dank Klimawandel sogar recht ordentlich. Wenn du Tomaten in essbarer Qualität hinbekommst ist die Hanfzucht kein Problem für dich.
Danke für die ausführliche Info. Eine Frage dazu: Wie ist das denn mit dem “geschützt vor Zugriff von Jugendlichen” denn definitert? Ich hab halt einen normalen Gartenzaun und ein Tor und wie das so ist, aber da kommt ein motivierter Jugendlicher natürlich drüber. Und das gilt ja höchstwahrscheinlich für alle Zäune außer für die mit dem Stacheldraht drauf.
Das ist dann der Punkt an dem es wichtig ist ob du in Berlin oder Bayern wohnst.
Ich gehe davon aus, das wird von den Behörden und Richtern unterschiedlich ausgelegt, jedenfalls solange bis durch Gerichtsverfahren langsam eine rote Linie in der Rechtsprechung erkennbar ist.
Da wird es erst einige Grundsatzurteile geben müssen bevor wir wissen wie das gemeint ist. Ein Jugendlicher, der in deinen umzäunten Garten einbricht, begeht eigentlich eine Straftat. Diebstahl der Pflanze wäre das zweite Vergehen. Was dann aber schwerer wiegt müssen Richter entscheiden. Spannend wird auch der Umgang mit dem “nachbarschaftlichen Rücksichtnahmegebot”. Wenn der Nachbar einfach behauptet der süßliche Geruch deiner 15m von seinem Grundstück entfernten Pflanze bringt ihn um den Schlaf kann man noch so viel dagegen argumentieren.
Braucht man wirklich eine Mitgliedschaft für Vermehrungsmaterial? Soweit ich sehe, erlaubt §20 Abs. 1 Alt. 2 KCanG im Referentenentwurf den CSCs explizit eine Weitergabe von Vermehrungsmaterial an volljährige, in D lebende Nichtmitglieder. Das wurde auch in der Beratungsfolge nicht geändert, soweit ich die BT-Drucksache 20/10426 verstehe.
Danke für den Hinweis, hast absolut recht! Ich habs berichtigt.
Der Versandhandel interpretiert dies folgendermaßen: :-)
https://www.hanfsamenladen.com/cannabis-samen-in-deutschland-legal
Ja, aber…noch werden beim Zoll die Päkchen geöffnet (auch neutral verpackte, da die Hunde anschlagen) und dann entscheidet dort jemand ob weiter ermittelt wird wenn die bestellte Samenmenge zu groß ist. Dann kann von illegalem Anbau zum Handel ausgegangen werden und wenn der zuständigen Staatsanwaltschaft langweilig ist, schicken die einen Suchtrupp los.
So war die bisherige Praxis, ich gehe in unserem rückständigen Land davon aus dass das bis 01.04. auch so bleibt. Nur aus diesem Grund wollte ich davor warnen. Ich habe die Formulierung angepasst.
In einem anderen Beitrag hatte ich das als “sehr grauen Markt” bezeichnet, grundsätzlich nicht strafbar, in der Durchführung aber risikobehaftet.