• Fiona
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    7 months ago

    Hinzu komme, dass kein Zweifel daran gelassen werde, dass die erhobenen Vorwürfe ausgemachte Sache seien. Dass man sehe, dass im Video gesungen wird, rechtfertige nicht „die Frage, ob das Singen dieser Parole Volksverhetzung ist, ob andere Straftatbestände im Raum stehen”. Die „Bild“-Zeitung aber lasse zum Beispiel überhaupt keinen Zweifel daran, dass hier auch strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege.

    Sorry, aber das ist das Problem. In der Öffentlichkeit solche Sprüche zu singen ist Volksverhetzung und wenn die Justiz das anders sieht, dann ist das Problem schlicht, dass die Justiz mal wieder VIEL zu mild mit solchen Verbrechen umgeht. Das ist definitiv erheblich gravierender als im Supermarkt Lebensmittel zu klauen, aber irgendwie bekommen hier immer nur die Ladendiebe Knast.

    • aard@kyu.de
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      7 months ago

      Wer dem linken Lager zugeordnet wird und ueber Gentrifizierung schreibt wird abgehoert, bekommt das Haus durchsucht, und hat dann jahrelang Gerichtsprozesse. Oeffentlich “Auslaender raus” zu schreien ist da ne ganz andere Hausnummer. Es fuer rechte so zu uebertreiben wie es bei den linken passiert waere jetzt auch nicht wuenschenswert - aber das sollte schon Grund genug fuer Ermittlungsbehoerden sein mal nachzuschauen in welchem Umfeld die Personen sonst so unterwegs sind.