Ein Hersteller für Fahrradanhänger warnt in einer öffentlichen Stellungnahme davor, dass infolge einer geplanten STVZO-Verschärfung Fahrradanhänger künftig ein maximales Gesamtgewicht von 50 kg nicht mehr übersteigen dürften, sofern sie kein "eigenes Auflaufbremssystem" besäßen.
Das siehst Du falsch. Die verschätzen sich nur schon dabei, wie viel 20 cm eigentlich sind und das setzt sich bei 2 m entsprechend fort.