Mal hypothetisch angenommen, als gesetzestreuer Eigenanbauer habe ich eine überraschend gute Ernte eingefahren und möchte keinesfalls die 50g Grenze überschreiten.

Neben den offensichtlichen Möglichkeiten wie Feuerschale, Kompost und Biotonne ist mir aufgefallen, dass das Gesetz ja nur von getrocknetem Bubatz spricht.

Angenommen ich “vernichte” meinen Überschuss, indem ich ihn in heißes Öl werfe, welches ich dann zum massieren verwende? Dann kann ja von “getrocknet” keine Rede mehr sein.

  • Fliegenpilzgünni@slrpnk.net
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    4 months ago

    Nein, das wäre eine Extraktion und somit illegal.
    Du darfst aber, rein theoretisch, Hasch oder Rosin herstellen, da das per Definition eine Separation und keine (chemische) Extraktion wäre.

    Ich könnte mir aber vielleicht vorstellen, dass in Zukunft einige Gerichtsurteile darauf hinauslaufen, dass die Herstellung von Cannabutter erlaubt wird, weil es ja deutlich weniger schädlich ist als Rauchen und auch nicht unbedingt dazu beiträgt, die Ernte krass kompakt zu machen, wie es bei BHO zum Beispiel der Fall ist.

    De facto wird die Rechtslage aber wohl kaum jemanden interessieren. Wo kein Kläger, da kein Richter.

    • django
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      4 months ago

      Da müsste jetzt quasi jemand hingehen, Butter herstellen und sich selber anzeigen, um da ein Urteil herbeizuführen:

      • Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

      Ich habe keine Lust drauf.

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        4 months ago

        Ich habe gerade nochmal ein wenig nachgeschaut: Edibles sind ja nach wie vor verboten. Es ist nur der Besitz von Pflanzenteilen und Harz erlaubt. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt in der FAQ zum Thema Jugendschutz:

        1. Welche Schutzmaßnahmen gibt es über den Gesundheitsschutz hinaus im Speziellen für Kinder und Jugendliche?
        • […]
        • Sogenannte Edibles (THC-haltige Gummibärchen, Kekse etc.) bleiben verboten.

        Also können die Gerichte da wahrscheinlich gar nichts dran ändern. Ich habe noch von keinem Urteil gelesen, dass jemand Ärger bekam, wegen selbst hergestellten Keksen, aber es ist wohl verboten.

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        4 months ago

        Superstreng genommen ist die Herstellung von Cannabutter eine Extraktion. Die Feinheiten werden noch vor Gerichten geklärt werden müssen.

  • boredsquirrel@slrpnk.net
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    4 months ago

    Hab ne Adresse da wird es zuverlässig geschreddert wenn du es hinschickst.

    Mach per Einschreiben, Adresse gibts per PN

    ZWINKER

  • Frisbeedude@sopuli.xyz
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    4 months ago

    Haschisch machen scheint derzeit der einzige gesetzes-konforme Weg. Behalte 40g Gras und mache aus dem Rest Haschisch. Da das auch technisch nicht allzu aufwendig ist ein akzetabler Weg sein überschüssiges Gras zu “vernichten”. Wer sich allerdings ein wenig auskennt weiss nur zu gut dass sowohl qualitativ als auch quantitativ ein großer Unterschied zwischen Gras und Hasch besteht. Warum der Gesetzgeber also genau so eine Lösung erlaubt ist mir schleierhaft.

    • django
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      4 months ago

      Ich hätte eine Theorie, warum Extraktion verboten ist: Der Gesetzesvorschlag kam vom Gesundheitsministerium und die Herstellung von Extrakten würde ja aktuell durch Laien erfolgen.

      Wenn zum Beispiel mit Butan extrahiert wird, gibt es verschiedene Gesundheitsrisiken: Leute sprengen sich versehentlich in die Luft, weil sie die Extraktion in geschlossenen Räumen durchführen (schon mehrmals passiert), oder Leute atmen Butan ein, oder sprengen ihr Extrakt, weil sie keine Vakuumpumpe zum Ausdampfen verwendet haben. Der Umgang mit solchen Lösungsmitteln birgt diverse Gesundheitsgefahren und in der Vergangenheit haben Menschen immer wieder unter Beweis gestellt, dass damit einige nicht umgehen können. Da wäre es im Sinne des Gesundheitsschutzes naheliegend, das nicht zu erlauben.

      Die nächste Gefahr für die Gesundheit war dann wohl, dass der Konsum eines korrekt hergestellten Extrakts natürlich eine viel stärkere Wirkung hat und somit auch die Gesundheitsrisiken erhöht sind, die vom Konsum ausgehen. Es ist ja auch schon mehrmals vorgekommen, dass Leute beim Dabben umgekippt sind und dann eben im Krankenhaus landeten.

      Dass zwischen dem abgesiebten Harz und den Blüten auch ein großer Unterschied besteht, ist klar, aber die Risiken die von den Extrakten ausgehen, sind doch noch eine Stufe höher.

      • Azzu@lemm.ee
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        4 months ago

        Das Risiko bei ner Extraktion und Konsum von in Fett gelöstem THC ist nahe Null.

        • django
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          4 months ago

          Für das Bundesgesundheitsministerium fällt das Verbot von Edibles unter Jugendschutz. Es gibt immer wieder Berichte von Kindern in den USA, die THC-haltige Süßigkeiten essen. Es ist nahezu unmöglich, Süßigkeiten vor Kindern zu verstecken.

          • Azzu@lemm.ee
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            4 months ago

            Es gibt auch immer wieder Berichte von Kindern und Jugendlichen, die Joints rauchen (hab ich auch gemacht) und trotzdem isses legalisiert. Macht irgendwie keinen Sinn

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              4 months ago

              Rauchen dürfen Kinder nie, Süßigkeiten essen schon. Die nehmen das ja dann nicht in der Absicht ein, high zu werden, sondern weil sie es für reguläre Süßigkeiten halten.

              Da gibt es durchaus eine reale Verwechslungsgefahr.

              • Azzu@lemm.ee
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                4 months ago

                Joa aber auch nicht in Haushalten ohne Kinder. Oder wenn das THC in Öl gelöst wird und dann nicht in Süßigkeiten sondern in Kapseln oder whatever konsumiert wird.

                Es ist schwer, einen Sinn in der Gesetzgebung zu finden.

                • django
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                  4 months ago

                  Ich will das ja auch nicht verteidigen, ich erzähle nur, was der Grund für den Zustand sein könnte. Karl Lauterbach hat halt mehrmals öffentlich dargelegt, dass er nichts von Edibles hält und das Bundesgesundheitsministerium führt das fortwährende Verbot in der FAQ unter Jugendschutz.

  • N3Cr0@lemmy.world
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    4 months ago

    Ich würde, wenn es hart auf hart kommt, mit “Kontrollierter Verkohlung” argumentieren. Überschüsse werden auf diese Weise “umgehend” vernichtet.