kompliziert zu erklären und das Titelbox ist zu klein:

Ich bin seit dem 4.12 arbeitsunfähig, da erkältet. Schon am 3.12 war ich krank, habe ich sowieso gearbeitet. Momentan habe ich keine AU.

Auf der Webseite meines HA standen die Öffnungszeiten der akuten Sprechstunde: heute 5.12 ab 15:00.

Ich habe heute die Praxis besucht und diese Zeiten sind nicht mehr gültig. Das heißt, heute habe ich keine AU bekommen.

Mein HA kann mich am 6.12 sehen, hat mir schon gesagt er wird die AU rückwirkend ab dem 4.12 schreiben, aber da es schon mein 2. Tag ohne AU ist, wolltet der AG von mir wissen, wann ich wieder arbeiten gehe.

Da ich glaube, dass meine Symptome nicht mehr so gravierend sind (nur laufende Nasse, trockenes Husten), habe ich den AG gesagt, dass ich am Samstag 7.12 arbeiten gehe.

Es kann aber sein, dass mein HA morgen bis zum 8.12 oder 9.12 krankschreibt.

Wie gesagt, ich habe schon dem AG gesagt, dass ich am 7.12 arbeiten gehe. Wenn mein HA die AU verlängert, wie sage ich das dem AG Bescheid, ohne wie eine Arschgeige auszusehen?

  • Tartufo@lemmy.world
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    29
    ·
    17 days ago

    “Ich hab mich verschätzt, Arzt sagt frühestens ab X soll ich wieder, wenn ich keinen Rückfall riskieren will.”

    Wenn der AG auf den Samstag besteht (kann er mWn nicht, krank geschrieben ist krank geschrieben, egal was du vorher geschätzt hast), bist du halt kurz danach wieder krank.

    • Takios
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      3
      ·
      16 days ago

      Wenn der AG auf den Samstag besteht

      , sollte das gar keine Auswirkung darauf haben ob man Samstag arbeitet oder nicht, denn man ist arbeitsunfähig und arbeitet daher nicht.