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    4 days ago

    Zur Klarstellung: Beworben hatte sich eine intersexuelle Person.

    Dazu weiter im Text:

    Das BAG urteilte, es stelle eine “wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung” dar, dass die Gleichstellungsbeauftragte weiblich sei. Denn so werde sichergestellt, dass etwa im Zusammenhang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffene Frauen gegenüber einer weiblichen Gleichstellungsbeauftragten eher Hilfe suchen. Dass die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten nach den landesgesetzlichen Regelungen zwingend an Frauen vergeben werden muss, sei verhältnismäßig und auch verfassungsgemäß.

    Ich bin entsetzt, dass so was verfassungskonform sein soll.
    Diese Argumentation in der niedrigen Komplexität taugt dazu, alles mögliche geschlechterdiskriminierend durchzuführen