Es stelle keine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts dar, wenn landesgesetzliche Regelungen vorsehen, dass öffentliche Arbeitgeber nur Frauen als Gleichstellungsbeauftragte einstellen dürfen, entschieden die Richter.
Wenn das Gesetz unzulässig diskriminiert, ist das keine unzulässige Diskriminierung. Muss man wissen.
Nach meinem Verständnis wird der Gleichbehandlungs Grundsatz in der Juristerei als “gleiches muss gleich behandelt werden, ungleiches darf ungleich behandelt werden” interpretiert. Eine bevorzugte Behandlung von Juden bei der Besetzung von (Anti-)Antisemitismus Beauftragten erschließt sich eigentlich sofort. Das nach meinem Verständnis bittere an dieser Stelle ist die Bevorzugung von Frauen™ vor z.B. non-binary oder Transpersonen.
Ironischerweise ist keiner der Bundes-odere Landesantisemitismusbeauftragten jüdisch und es hat auch keiner wissenschaftliche Kompetenz in dem Bereichen Antisemitismus oder jüdische Theologie.
Die meisten sind Christen, CDUler und Juristen. Am ehesten wäre noch Michael Blume als Antisemitismusbeauftragter von Baden-Württemberg zu nennen, der zu interreligiösem Dialog forschte und eien langjährige Karriere im “Referat für interkulturellen und interreligiösen Dialog” der Landesregierung vorweisen kann.
Zur Klarstellung: Beworben hatte sich eine intersexuelle Person.
Dazu weiter im Text:
Das BAG urteilte, es stelle eine “wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung” dar, dass die Gleichstellungsbeauftragte weiblich sei. Denn so werde sichergestellt, dass etwa im Zusammenhang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffene Frauen gegenüber einer weiblichen Gleichstellungsbeauftragten eher Hilfe suchen. Dass die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten nach den landesgesetzlichen Regelungen zwingend an Frauen vergeben werden muss, sei verhältnismäßig und auch verfassungsgemäß.
Ich bin entsetzt, dass so was verfassungskonform sein soll.
Diese Argumentation in der niedrigen Komplexität taugt dazu, alles mögliche geschlechterdiskriminierend durchzuführenEs ist nicht mehre absurd, wenn du dir die Gesetzeslage anschaust und erkennst, dass Deutschland nach den dortigen Formulierungen keine Gleichstellungsbeauftragten hat, sondern nur falsch benannte Frauenbeauftragte. Und die Gerichte richten sich logischerweise nach dem Gesetzestext.
Dann soll man das aber bitte auch Frauenbeauftragten und nicht Gleichstellungsbeautragten nennen. Ansonsten bleibt es absurd, allein wegen der nicht treffenden Benennung.
Aber sie sorgen doch für die Gleichstellung von Frauen… 😀
Manche sind so ehrlich und nennen das Kind auch beim Namen, andere sind tatsächlich bemüht den Job für alle zu machen. Aber von Gesetzes wegen geht es in 90% nur um Frauen (die anderen 10% erwähnen die Gleichstellung aller, um dann ein halbes Dutzend Konkretisierungen nur für Frauen anzuhängen…)
Boar, das dann ja auch ne journalistische Glanzleistung das in allen berichten die ich dazu gesehen habe einfach weg zu lassen.
Naja, das ist ausnahmsweise nicht mal auf dem Mist der Journalisten gewachsen. Das ist ein politisches Problem des Gesetzes…
Klar da steht prinzipiell z.B. drin “Ziel des Gesetzes ist es, [.,.] die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen, […], die Familienfreundlichkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für die Beschäftigten zu verbessern […und…] die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen erreichen.”
Aber dann kommen auch so Highlights wie:
"Ausschreibungen von Arbeitsplätzen müssen geschlechtsneutral erfolgen. […] Wenn in einem Bereich Frauen unterrepräsentiert sind, soll ein freier Arbeitsplatz ausgeschrieben werden. [Männer… Fehlanzeige]
“Wahlberechtigt und wählbar sind die weiblichen Beschäftigten der Dienststelle.”
"Für Nebenstellen und Teile einer Dienststelle[…] kann die Dienststelle nach pflichtgemäßem Ermessen im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten eine Vertrauensfrau bestellen.[…] Die Bestellung der Vertrauensfrauen bedarf der Zustimmung der zu bestellenden weiblichen Beschäftigten.
Oder um die Wertung gut in einem satz zusammenzufassen, das hier:
“Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, den Vollzug dieses Gesetzes […] im Hinblick auf den Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligungen wegen ihres Geschlechts, insbesondere bei Benachteiligungen von Frauen, zu fördern und zu überwachen. Dies umfasst auch den Schutz von Frauen mit einer Behinderung oder von Frauen, die von einer Behinderung bedroht sind, sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.” Wenn es nicht so offensichtlich wäre hätten sie am Schluss auch noch “…von Frauen” eingefügt…
Die immer wieder erwähnte “Gleichstellung von Frauen und Männern” wird konsequent nur für Frauen spezifiziert.
Diskriminierung für Gleichberechtigung, so wird das voran getrieben 🤡 Ganz logisch.