

Außer Beleidigung (was Hinterherrufen und verbale sexuelle Belästigung sind) und zu enges Auffahren sind das alles Gegenbeispiele. Unbezahlte Handwerksleistungen, Raub und Mord sind Amme nachweisbar und deshalb auch verboten.
Bei Beleidigung und Hinterrufen sind das ohne Aufnahme eben Aussage gegen Aussage. Um es “durchsetzbar” zu machen, müssten mehr Beamte anwesend sein um deise Verstöße mitzuerleben.
Das ist schon ganz gefährlich. Jetzt werden die Geräteverkäufer diese Daten an die Versicherungen verkaufen.