An Neujahr rauchen zwei Männer zwei Joints an einer Bushaltestelle in Untermeitingen. Die Polizei ermittelt, ob einer sein Gras illegal weitergegeben hat.
[…]
Deutschland 2025 … Und lass den Freund lieber zum Schwarzmarkt laufen anstatt ihn mal an der Tüte ziehen zu lassen. Ist sicherer.
Deutschland2025 …Bayern 2025 …
Die Polizei ist nicht dein Freund, in Bayern ist sie dein Feind.
Die Polizei ist
nicht dein Freund, in Bayern ist siedein Feind.
Bei der weiteren Kontrolle gab einer der beiden an, das Cannabis angebaut zu haben.
Schwerer Fehler: unnötig Informationen an Polizisten weitergeben. Die Polizei ist nicht euer Freund, die versuchen im Zweifelsfall alles gegen euch zu verwenden, was geht. Das einzige, was die Polizei in diesem Fall sehen konnte war, dass zwei Leute Cannabis in erlaubter Menge besitzen. Diese Information ist alles, was die etwas angeht.
Ich weiß, es ist unangenehm, einfach nichts zu sagen, aber da hat man die Wahl zwischen lügen und nichts sagen. Die Weitergabe an andere Personen ist illegal. Macht es einfach nicht. Und wer es trotzdem macht, sagt es halt nicht der Polizei. 😮💨
Es gibt Dinge die man bei einer Polizei Kontrolle machen muss: Perso zeigen bei Personenkontrolle, Führerschein Fahrzeugschein, Verbandskasten Warndreieck vorzeigen bei Fahrzeugkontrolle. Was die Polizei nicht einfach verlangen darf/ was man nicht machen muss: angeben wo min hin will, was im Kofferraum ist/reinsehen lassen. Bei den ganzen Freiwilligen Maßnahmen sollte man sich immer überlegen ob man mit machen will. Am einfachsten nicht mit machen und nur die nötigsten Aussagen machen. Vor allem sich nicht selbst belasten!
Außerdem gut zu wissen, Anwalt anrufen hat keine aufschiebende Wirkung. Heißt, bei einer Wohnungsdurchsuchung kann man ihn anrufen, die Polizei geht da jetzt trotzdem rein.
@SapphireSphinx warum es überhaupt das Interesse der Polizei erweckt, wenn zwei Erwachsene legal (Gesetzeskonform) Cannabis konsumieren, ist doch die eigentliche Frage… Dorfpolizei…
Die Frage ist ja eigentlich direkt beantwortet: wenn sich die zwei Erwachsenen dumm anstellen, ist ein leicht auzuklärendes Verbrechen für die Statistik drin. Außerdem möchte der König von Bergdeutschland, dass das Gesetz so restriktiv wie möglich angewandt wird.
@django Ja, ist richtig. Keine Angaben machen wäre besser gewesen, aber wenn die Männer sich nicht aufällig Verhalten haben, hätte man sie einfach in Ruhe lassen können. Lag ja auf den ersten Blick kein Verstoß gegen ein Gesetz vor. Aber ja, Bayern…
Eine Sache darf man nicht vergessen: Dass das in Bayern so laufen würde, war vorhersehbar. Wenn die Gesetzgeber*innen nicht gewollt hätte, dass Menschen wegen der Weitergabe eines Joints Ärger mit der Polizei bekommen, dann hätten sie es nicht verboten.
Naja, es war ja schon die ganze Zeit verboten und wurde halt noch nicht komplett erlaubt, weil es ein Paar Spießern zu schnell geht. Die aktuellen Gesetzgeber haben sehr wenig damit zu tun, dass es verboten ist. (Außer vielleicht die Spießer unter ihnen.)
Also schon irgendwie. Für den Besitz, der laut § 2, Absatz 1 KCanG verboten ist, wurde ja extra eine Ausnahme bei bestimmten Mengen eingeführt. So was wäre ja für die private Weitergabe auch möglich gewesen, wurde aber nicht gemacht. Irgendwas in Richtung “unentgeltliche Weitergabe im privaten Rahmen” hätte man ja durchaus erlauben können.
Ich weiß, es ist besser als vorher, aber dass nur die Clubs selbst angebautes weitergeben dürfen, stellt für das ursprüngliche Ziel, den Schwarzmarkt zu schwächen, eine unnötige Bremse dar. Sehr viele Menschen haben
diesesletztes Jahr zum ersten Mal angebaut und festgestellt, wie schnell man an die 50g Grenze kommt. Jedes Gramm, dass Leute zusammen mit überschüssigen Gurken und Tomaten an Familie und Freunde verschenken könnten, wäre ein Gramm weniger vom Schwarzmarkt. Stattdessen ist gewünscht, dass Ernteüberschuss vernichtet wird.
@SapphireSphinx Wichtige Ermittlungen. Gaaaaanz wichtige Ermittlungen.
D.h. wenn mein Gras auch nur mit einem Krümel “fremd Gras” kontaminiert ist,… Zack illegal?