Titel “Radfahrerin übersehen”: Resultiert daraus nicht logischerweise Fahrlässigkeit? Offenbar nicht für die Polizeidirektion Schifferstadt.

Zementierung des Übersehen-Narratives im Text “übersah ein 54-jähriger aus Speyer”

“Die Fahrradfahrerin, die von der Tür des Pkws touchiert wurde, kam ins Straucheln und stürzte anschließend zu Boden”

“von der Tür touchiert” Entpersonalisierung und damit Verantwortungsentlastung des Kfz-Fahrers

“kam ins Straucheln” Schuldumkehr auf Radfahrerin

“und stürtze” wer strauchelt, der stürzt. Logische Kausalkette und erneut Schuldumkehr

Keine Aussage bzgl. Ermittlungen gegen den Kfz-Fahrer. Beispielsweise wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Die Pressemeldung ist nicht namentlich gezeichnet, damit ist nicht nachvollziehbar, von wem sie verfasst wurde.

Übersehen-Narrativ Next-Level: Hierbei übersah ein PKW Fahrer einen entgegenkommenden Fahrradfahrer. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117688/5596395

  • federalreverse-old@feddit.de
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    vor 1 Jahr

    Alles andere ist Spekulation und hat nun einmal in einer Pressemitteilung der Polizei nichts zu suchen.

    Es kann doch nicht die Lösung sein, Pressemitteilungen in maximal passiver, distanzierter Sprache zu schreiben. Dann lieber ein “Wahrscheinlich ist, dass [Aktion passierte].” Dann steht das wenigstens klar drin.

    Die Schuldzuweisungen gehören ausschließlich in die Pressemitteilung des Gerichts.

    Also sollte man der Tür die Schuld geben, weil sie sich juristisch nicht wehren kann?

    • letmesleep@feddit.de
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      vor 1 Jahr

      Es kann doch nicht die Lösung sein, Pressemitteilungen in maximal passiver, distanzierter Sprache zu schreiben.

      Doch. Den “wahrscheinlich” Teil kann man sich selbst denken.