Radfahrender Fotograf und fotografierender Radfahrer.

  • 54 Posts
  • 72 Comments
Joined 1 year ago
cake
Cake day: June 13th, 2023

help-circle

  • Aus Händlersicht kann ich dir sagen: Du darfst an dem Rad gar nichts verändern. Es ist nicht dein Eigentum. Alles was zu 100% rückbaubar ist, sollte natürlich kein Problem darstellen. Aber in den Kasten bohren würde ich nicht. Im blödesten Fall hast du irgendwann in der Leasingzeit einen Unfall, und der Leasinganbieter stellt sich dann quer, weil du das Rad verändert hast. Etc.































  • Unterschiedlich. Am Stadt- und Winterrennrad fahre ich feste Beleuchtung. Angetrieben von einem SON 28 Nabendynamo im Vorderrad. Treibt die passende Edelux II Frontlampe und das dazu gehörige Rücklicht an. Am Rennrad/Gravelbike setze ich auf mobile Varianten. In dem Fall auf die LUPINE SL Mono in der Front, die per GoPro-Halterung unter dem Radcomputer montiert wird. Hinten eine Lupine Rotlicht Rückleuchte.

    Alles sehr preisintensiv. Aber auch alles Made in Germany in sehr hoher Qualität gefertigt, in Produktionen, die zeigen wie sie arbeiten und alles im Servicefall vollständig reparabel. Die Lampen habe ich vermutlich mein restliches Leben.